Mutter finanziell unterstützen trotz Hartz IV?

Online-Rechtsberatung
Stand: 02.10.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Mutter wohnt bei mir und bekommt ALG 2, darf ich sie trotzdem noch unterstützen und das ganze steuerlich absetzten? oder sind die 370 € voll ausreichend und meine Mama darf nichts dazu haben? mir geht es darum ob ich es steuerlich absetzen kann (z. B. 200 € monatlich).

Antwort des Anwalts

Zuerst einige allgemeine Informationen, um die Antwort besser zu vertehen:
ALG II ist eine Sozialleistung. Mehr als das Existenzminimum sichert Hartz IV nicht. Es taucht also die Frage auf: Darf man etwas hinzuverdienen, ohne dass der Anspruch auf Hartz IV Leistungen entfällt. Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings muss ein Nebenjob der Arge bzw. der Arbeitsagentur gemeldet werden.
Zunächst besteht ein allgemeiner Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das bedeutet: jeder, der ALG II bezieht, darf 100 Euro zusätzlich im Monat verdienen, ohne dass der Hartz IV Betrag gekürzt wird. In diesem Grundfreibetrag sind 15,33 Euro Werbungskostenpauschale, Absetzbeträge für eine Riester-Rente und für private Versicherungen in Höhe von 30 Euro und Fahrtkosten enthalten.
Verdient der Hartz IV Empfänger mehr als 100 Euro, so erfolgt eine Anrechnung auf die Hartz IV Leistung: Ausgangspunkt der Berechnung ist das erzielte Bruttoeinkommen. Liegt es zwischen 100 Euro und 800 Euro, so darf der ALG-II-Empfänger 20 Prozent behalten, also maximal 140 Euro. Liegt das Einkommen darüber, sind 10 Prozent des 800 Euro übersteigenden Betrages anrechnungsfrei.
Beispiel : 900 Euro Zuverdienst.
Der Grundfreibetrag beträgt 100 Euro.
140 Euro Freibetrag ergeben sich aus der Rechnung 20 Prozent von 700 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von 10 Euro als 10 Prozent von 100 Euro. Insgesamt hat der Hartz IV Empfänger einen Freibetrag von 250 Euro.
Die Obergrenze für Freibeträge beträgt für Hilfebedürftige ohne bei 1.200 Euro Bruttoverdienst, für Hilfebedürftigen mit Kindern bei 1.500 Euro. Wer Einkommen hat, dass diese Obergrenze übersteigt, hat keinen Hartz IV Anspruch mehr.
Ihrer Schilderung zur Folge gehe ich davon aus, dass Sie die Zuwendung an Ihre Mutter in Höhe von 200 € monatlich erbringen wollen und dies freiwillig tun, am besten noch mit dem Vorteil diese Vermögenszuwendung steuerlich geltend zu machen. Ob Sie den Steuervorteil dafür erreichen kommt auf die Art der Zuwendung an Ihre Mutter an, kommt aber als außergewöhnliche Belastung in Betracht.
Leider wird Ihre Mutter dadurch finanziell keinen Vorteil haben werden, da Ihr daraus nicht einmal anrechnungsfrei 100 € verbleiben werden, sondern aller Voraussicht nach die monatliche Zahlung mangels Arbeitsvertrag als Schenkung angerechnet werden wird und dadurch eins zu eins auf den ALG II Anspruch angerechnet werden wird. Ihre Mutter hätte dadurch die gleichen monatlichen Einkünfte wie vorher.
Anzuraten sind deshalb eher Sachleistungen, die ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können und nicht auf den Anspruch auf ALG II angerechnet werden können.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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