Gleichgeschlechtliche Partnerschaft - Vorteile durch Heirat?

Online-Rechtsberatung
Stand: 28.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin 52 Jahre jung und Beamtin bei der Deutschen Post. Allerdings bin ich schon seit längerer Zeit im Vorruhestand. Ich möchte nun gerne meine langjährige Lebensgefährtin heiraten. Daher möchte ich von Ihnen gerne Folgendes wissen:

Komme ich durch die Heirat in eine andere Lohnsteuerklasse (z. Zt. Steuerklasse I)? Erhalte ich mehr Lohn oder Pension?
Hat die Heirat für mich Vorteile?
Hat die Heirat für mich Nachteile?

Meine Freundin ist keine Beamtin.

Antwort des Anwalts

Die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist geregelt im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Im Wesentlichen wurde eine Angleichung an das Institut der Ehe im Zivilrecht vorgenommen.
Für das Güterrecht verweist § 6 LPartG vollständig auf das eheliche Güterrecht. Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Die güterrechtlichen Verhältnisse können durch Lebenspartnerschaftsvertrag (Ehevertrag) anderweitig geregelt werden (§ 7 LPartG).
Einem deutschen Lebenspartner steht ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten seines verstorbenen Partners zu (§ 10 Abs. 1, 2 LPartG). Im Falle der Enterbung hat er nach dessen Ableben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Deutsche Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten (entspricht dem Ehegattentestament). Damit ist auch ein Berliner Testament möglich.
Zunächst wurden Lebenspartner steuerrechtlich bei der Einkommensteuer (Splittingtarif) schlechter behandelt als Ehepartner. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 21. Juli 2010, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, was vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2011 übernommen wurde. In welche Steuerklasse Sie dann kommen, hängt davon ab, ob und wie viel Einkommen Ihre Partnerin erzielt. Hier wählt man in der Regel die Klassen 3 und 5 bei gravierend unterschiedlichen Einkommen oder beide Partner wählen bei annähernd gleich hohen Einkünften beide die Steuerklasse 4. Die für Sie beide günstigste Lösung könnten Sie sich vorab durch eine Steuerberaterstelle errechnen lassen.
Im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung, Wohngeld, BAföG) sind Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt. Sie erhalten gegebenenfalls Rente wegen Todes und sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehegatten bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Im Mai 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil, das verpartnerte gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe haben.
Im Beamtenrecht des Bundes (Bundesbeamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Soldatengesetz, Soldatenversorgungsgesetz) und den meisten Bundesländern ist eine Einbeziehung von Lebenspartnerschaften erfolgt. So erhält beispielsweise der verpartnerte Beamte eine Hinterbliebenenversorgung und einen Familienzuschlag.

2008 entschied der Europäische Gerichtshof, dass verpartnerten Beschäftigten dieselben Bezüge erhalten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden. Unter den europarechtlichen Begriff des „Arbeitsentgelts“ fallen alle Vergünstigungen, die die Arbeitgeber und Dienstherren ihren Beschäftigten gewähren, einschließlich der betrieblichen Hinterbliebenenrenten und der Hinterbliebenenpensionen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll sich aus dem Urteil des EuGH jedoch nicht ergeben, dass verpartnerte Beamte wie Verheiratete einen Familienzuschlag verlangen können.
Im Oktober 2010 verabschiedete die deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Gleichstellung in Besoldung und Versorgung bei verpartnerten Bundesbeamten und Soldaten vorsieht. Ende Oktober 2010 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen, dass homosexuelle, verpartnerte Bundesbeamte die gleichen Versorgungsrechte haben. Der Gesetzentwurf wurde am 2. Dezember 2010 im Bundestag beraten. Per Rundschreiben vom 17. Dezember 2010 hat das BMI die bezügezahlenden Stellen angewiesen, Besoldungsempfänger in Lebenspartnerschaften Besoldungsleistungen zu gewähren. Im September 2011 verabschiedete nach dem Bundestag der Bundesrat den Gesetzentwurf.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg bekräftigte, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften bei der Regelung der Altersvorsorge künftig mit der Ehe gleichzustellen seien.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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