Abschleppunternehmen - überhöhte Rechnung?

Online-Rechtsberatung
Stand: 05.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Durch Brandstiftung ist der Carport unseres Mehrfamilienhauses abgebrannt inkl. der dort abgestellten 4 PKWs. Der total ausgebrannte PKW (nur noch Blech übrig) wurde am selben Tag abgeschleppt durch ein von der Versicherung (Teilkasko-Schaden) beauftragtes Unternehmen und auf dem Gelände des Abschleppunternehmens ab- und sichergestellt. Die Versicherung hat mittlerweile den Schaden reguliert (ein Gutachter war eingeschaltet).

Heute erhalte ich ein Schreiben vom Abschleppunternehmen, ich möge bitte ca. 660,-€ für die Standgebühr des abgebrannten PKW überweisen. Ich sei letztlich verantwortlich für die Verwertung des Fahrzeuges. Das ist ja ok so - nur habe ich keine Sekunde daran gedacht, den ausgebrannten PKW auch entsorgen zu lassen. Ich dachte, mit dem Abschleppen wäre alles erledigt. Dumm von mir - klar!

Meine Frage ist aber:
warum wartet das Abschleppunternehmen 2 Monate, bis es mich auffordert, den PKW zu entsorgen? Hätte das nicht auch schon nach einem Monat geschehen können? Dann hätte ich ca. 300,-€ weniger zahlen müssen.
Ist das Vorgehen des Unternehmens korrekt?

Antwort des Anwalts

Rechtlich betrachtet ist das Vorgehen des Abschleppunternehmens korrekt. Es konnte und musste davon ausgehen, dass das wertlose Autowrack nicht einfach entsorgt werden darf, weil es z.B. noch zu Beweiszwecken benötigt wird. Immerhin lag der Zerstörung eine Straftat zu Grunde. Ohne ausdrücklichen Auftrag war das Unternehmen nicht berechtigt, Ihr Eigentum zu entsorgen, auch wenn es aus Ihrer Sicht wertlos geworden war. Schließlich waren und sind Sie solange verantwortlich, wie Sie Eigentümer des Fahrzeugs bzw. des Wracks sind. Sicherlich wäre es angezeigt gewesen, Sie auf die weiterhin anfallenden Standgebühren hinzuweisen oder nach einer gewissen Zeit nachzufragen, was aus dem Wrack werden soll. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, mit der Versicherung und der Polizei abzuklären, wann das Fahrzeug freigegeben wird, damit Sie es entsorgen können. Jedenfalls bestand für das Abschleppunternehmen keine Veranlassung, den Standplatz für Ihr Fahrzeug unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Zumindest bis zur Freigabe durch den Gutachter sind die Kosten von der Versicherung zu übernehmen. Denn diese hat schließlich den Auftrag erteilt, Ihr Fahrzeug zwecks gutachterlicher Besichtigung dorthin zu verbringen. Sie sollten versuchen, zumindest einen Teilbetrag noch von der Versicherung nachzufordern.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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