Was verdienen Fernsehdarsteller?

Online-Rechtsberatung
Stand: 28.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mich würde einmal interessieren, ob ein Rechtsanwalt weiß, wie viel ein Schauspieler rechtlich verdient, wenn er in solche Serien mitspielt wie z. B. bei „Gute Zeiten, Schlechte Zeiten“ oder „Alles was zählt“. Auch bei allen anderen Fernsehserien mit anderen Fernsehkanälen, die nur einmal in der Woche laufen, möchte ich hier diese Frage stellen.

Auch will ich wissen, wie viele Stunden Arbeit diese Schauspieler am Tag verbringen müssen. Wie viel Leistung man in dieser Arbeit bringen muss und ob es da einen rechtlichen Arbeitsvertrag gibt. Zudem will ich wissen, wie die Chancen da stehen, in dieser Branche eingestellt zu werden als Schauspieler und was man da alles mitbringen muss an Eignungsvoraussetzungen.

Und zum Schluss will ich noch wissen, ob es in dieser Branche auch Teilzeitarbeiten, Aushilfsjobs sowie Minijobs mit Arbeitsverträgen gibt.

Antwort des Anwalts

Da ich eine gewisse Erfahrung mit Fernsehproduktionen habe, kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

  1. Grundsätzlich ist die Vergütung davon abhängig, wie ausführlich die Rolle ist, die Sie in diesen Serien spielen; die Bandbreite reicht von einer Vergütung von 150 Euro pro Drehtag/Auftritt für "Sekundenauftritte" (Statisten) bis hin zu 2000 Euro bis 3000 Euro für "gelernte" Schauspieler mit erheblichen Rollen, die man als tragend bezeichnen könnte. Prominente Gastauftritte und natürlich die Hauptdarsteller werden freilich viel höher vergütet; die Gagen werden aber selten bekanntgegeben.

  2. Alle Darsteller erhalten einen Arbeitsvertrag, der entweder als Rahmenvertrag für mehrere Auftritte (auf Anforderung) ausgestaltet werden kann, oder als punktuelles Engagement für eine bestimmte Rolle. Dort sind zumeist auch die Arbeitszeiten festgelegt - zumindest in allgemeiner Form - die dann durch die Zeitvorgaben laut Drehbuch konkretisiert werden. Der Aufwand hängt vom jeweiligen Projekt ab; das lässt sich nicht allgemein kennzeichnen. In der Regel erfolgt eine Absprache bei Einstellung.

  3. Die Einstellungschancen hängen von vielen Faktoren ab; Ihrem Bekanntheitsgrad, Ihrer Ausbildung, Referenzen und nicht zuletzt vom "Typ", der gerade für ein bestimmtes Projekt gesucht wird; aus diesen Gründen werden Schauspieler - auch die bekannten mitunter - in der Regel gecastet; müssen also vorsprechen und durchlaufen ein Auswahlverfahren, das umso intensiver ist, desto grösser die Rolle. Sie können sich bei den Castingagenturen der einzelnen Produktionsgesellschaften bewerben. Dort werden zu Anfang auch durchaus "ungelernte" Schauspieler oder Darsteller gecastet.

  4. Ob und inwieweit - ich denke, Sie meinen über die Schauspielerei hinaus - Minijobs o. ä. vergeben werden, hängt vom Bedarf der jeweiligen Sender oder Produktionsgesellschaften ab; Jobs wie Kameraassistent, Kabelträger, etc. werden zumeist ausgeschrieben. Auch hier können Sie Bewerbungen versenden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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