Kühlschrank möglicherweise defekt - Garantie in Anspruch nehmen

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe mir in Dezember 2010 einen Kühlschrank gekauft, der funktioniert eigentlich gut, das Problem ist nur wenn der Kompressor fängt an zu arbeiten, dann entsteht so ein Geräusch wie knacken. Der Techniker war da, hat angeschaut, sagte es ist alles in Ordnung ,und das Geräusch kommt wahrscheinlich von Ausdehnung die Regalen bei Temperaturänderung. Das Geräusch ist aber manchmal so laut, dass mich auch beim Schlafen stört, weil ich nur eine Einzimmer Wohnung habe. Unter den "möglichen Störungen" im Benutzerinformationsbuch steht dieses knacken nicht. Die Garantiezeit ist noch nicht abgelaufen. Was kann ich am besten in dieser Situation tun?

Antwort des Anwalts

Neben der Werksgarantie bei Neukäufen steht Ihnen die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) des Verkäufers zur Seite. Beides für mindestens 2 Jahre. Die Garantie des Herstellers häufig noch länger als 2 Jahre. Voraussetzung der Geltendmachung beider Rechte ist das Vorliegen eines Sachmangels. Wann genau ein Sachmangel vorliegt, bestimmt § 434 BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Danach stellt sich in Ihrem Fall die Frage, ob das von Ihnen monierte Geräusch einen Sachmangel darstellt oder zu den normalen Betriebsgeräuschen zählt, wie Ihnen der Techniker weiß machen will. Natürlich versuchen Verkäufer stets, sich mit häufig fadenscheinigen Begründungen Ihrer Verantwortung zu entziehen. Dies ist (leider) fast schon normal. Dennoch sollten Sein sich nicht beirren lassen, wenn das Geräusch außerhalb des normalen Betriebsgeräusches liegt. Dies lässt sich bei modernen Kühlschränken leicht feststellen. Denn ein funktionierendes Gerät neuester Herstellung ist im normalen Betrieb praktisch nicht hörbar. Auch ein knackendes Geräusch dürfte nicht bei Sachen der gleichen Art üblich ist. Wäre das knackende Geräusch üblich, müsste es bei allen Geräten dieser baulichen Gruppe der Fall sein. Um dies festzustellen, sollten Sie einen Gutachter oder anderen Fachmann, der nicht für den Verkäufer tätig ist, mit der Fehlerdiagnose beauftragen. Sofern Ihnen dann ein Sachmangel bescheinigt wird, muss der Verkäufer den Sachmangel auf seine Kosten beseitigen oder das Gerät an den Hersteller schicken, sofern eine Reparatur vor Ort ausscheidet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Beseitigung des Sachmangels nicht durch eine andere Firma durchführen lassen dürfen, um sodann die Kosten vom Verkäufer zu verlangen. Sie müssen die Nacherfüllung über den Verkäufer laufen lassen. Sollte sich dieser weiterhin trotz Vorliegens eines Sachmangels weigern, sollten Sie vor Ort einen Anwalt einschalten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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