Hundesteuer nicht vom Einkommen abhängig

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Da ich aus steuerlichen Gründen meinen Hund nicht mehr unterhalten kann, will ich diesen einem Studenten, der bei mir in der Nähe wohnt, schenken. Da dieser nichts verdient, wird er gar keine oder nur eine geringe Hundesteuer bezahlen müssen. Der Student überlässt mir den Hund zur Pflege, da er nicht immer zu Hause ist. Auch seine Eltern kümmern sich um den Hund. Er wird jedoch überwiegend bei mir wohnen.

Kann ich mit dieser Situation die hohen Steuern von 612 Euro umgehen?

Antwort des Anwalts

Leider wird der von Ihnen angedachte Weg nicht funktionieren.

Anders als die Einkommensteuer ist die Hundesteuer nämlich nicht vom Einkommen abhängig. Soweit bei der Hundesteuer überhaupt unterschiedliche Steuersätze in Ansatz gebracht werden können, beruhen diese auf privilegierten Funktionen eines Hundes (z.B. Blindenhund, Wachhund auf einzeln gelegenen Höfen etc.) oder der Anzahl der Hunde, sodass bei einem zweiten oder dritten Hund geringere Gebühren zu zahlen sind. Da es sich um eine kommunale Steuer handelt, sind die Regelungen von Ort zu Ort verschieden.

In Ihrem Fall wird also der Student den Betrag von 612 Euro/jährlich zahlen müssen, obwohl er nichts verdient. Ob er unter dieser Voraussetzung noch zu dem Geschäft bereit ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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