Unfallgegner räumt Schuld zunächst ein - später zahlt Versicherung nur 50% des Schadens

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich hatte am 13.12. einen Unfall. Ich stand an der Einmündung einer Spielstraße in eine Vorfahrtsstraße, als mir mein Unfallgegner frontal in mein Auto fuhr. Kurz zuvor ist mein Vordermann losgefahren und mein Unfallgegner ist gleich danach in die Spielstraße eingebogen und hat mich - aufgrund des starken Regens - übersehen, wie er selbst zugab. Ich habe mir seinen Namen, seine Telefonnummer und das Kennzeichen notiert und den Fall seiner Versicherung gemeldet. Der Schaden wurde dann von meiner Vertragswerkstatt repariert und zuvor von einem Gutachter besichtigt, da es sich um ein Neufahrzeug handelt.

Jetzt habe ich den Bescheid von der gegnerischen Versicherung erhalten und diese wollen nur für 50 Prozent des Schadens aufkommen, da Aussage gegen Aussage stünde. Mein Problem ist, das ich keine Polizei hinzugezogen habe, da die Schuldfrage eigentlich klar war und mein Unfallgegner sich vor Ort auch noch einsichtig zeigte. Davon wollte er allerdings hinterher nichts mehr wissen. Er ist seinerseits hinterher zur Polizei gegangen und hat den Fall zu seinen Gunsten geschildert. Auch beim Versuch eines klärenden Telefonats zeigte er sich uneinsichtig. Mein Anteil an den Reparaturkosten beliefe sich auf ca. 800 Euro zuzüglich Gutachter und Leihwagen. Ich kann leider auch keinen Zeugen vorweisen und da sich die Klärung mittlerweile schon ein paar Wochen hingezogen hat, bin ich mir auch nicht sicher, ob ich jetzt noch einen Zeugen finde.

Gibt es irgendeine realistische Chance, das Ganze noch zu meinen Gunsten zu klären bzw. wie verhalte ich mich am besten?

Antwort des Anwalts

Ihrer Schilderung zur Folge gehe ich davon aus, dass Sie am Unfall keine Schuld trifft. Die Schilderung Ihres Unfallgegners später jedoch hat dessen Versicherung dazu bewegt nur 50 Prozent Ihres Unfallschadens zu zahlen. Sie haben bereits richtig erkannt, dass Sie ohne polizeiliche Ermittlungsakte, ohne direkte Unfallzeugen oder ohne schriftliches Schuldanerkenntnis des Unfallgegners dessen Versicherung nicht dazu veranlassen können, die Schadensquote zu erhöhen.
Sie könnten versuchen in der Tageszeitung einen Zeugenaufruf zu starten, auch wenn der Unfall bereits geraume Zeit her ist. Wenn jemand tatsächlich etwas beobachtet hat, wird er sich jetzt noch daran erinnern. Sollte sich auch auf diesem Wege jedoch kein Zeuge finden lassen, sehe ich leider keine Möglichkeit, mit entsprechender Erfolgsaussicht, weitere Zahlungen von der gegnerischen Versicherung zu erhalten.
Offensichtlich haben sich keine Insassen zum Unfallzeitpunkt in Ihrem Fahrzeug befunden.
Aus anwaltlicher Sicht wird empfohlen, sollten Sie je wieder in einen Unfall verwickelt werden, immer die Polizei an die Unfallstelle zu rufen. Dies ist zwingend erforderlich, um im Bestreitensfall durch die polizeiliche Ermittlungsakte ein Beweismittel zu haben. Dies kann bereits erforderlich sein, wenn der Gegner plötzlich unerwartet hohe Ansprüche stellt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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