Geld an Bekannten verliehen - Chancen es rechtlich einzufordern?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe einem Bekannten 200 Euro geliehen, welche er mir bis spätestens 20. Januar zurückgeben wollte. Leider ist das nicht erfolgt und ich musste jetzt feststellen, dass sämtliche Angaben die er machte, nicht der Wahrheit entsprechen. Was mir vorliegt ist ein Name und Nachname, wobei ich nicht sicher bin, ob dieser korrekt ist und eine Handynummer. Weiterhin habe ich ein Chatprotokoll aus welchem hervorgeht, dass er die 200 Euro erhalten hat und mir zurückgeben möchte, was bis dato nicht geschehen ist. Ich ärgere mich über mich darüber, dass ich zum einen zu gutgläubig war und zum anderen, dass Menschen so unverschämt sind. Die 200 Euro sind nicht das was mir wehtut, die kann ich verschmerzen. Mein Ziel ist es, denjenigen auf jeden Fall "in die Schranken zu weisen" und zu zeigen, so geht man nicht mit anderen Menschen um.
Was darf und kann ich tun?
Gibt es die Möglichkeit über die Handynummer eine Adresse zu bekommen?

Antwort des Anwalts

In diesem Fall könnten Sie den Bekannten vorerst über das Handy auffordern Ihnen das Geld zurückzugeben und gegebenenfalls rechtliche Schritte androhen. Dies geht natürlich auch über das Internet, über die Email, wenn Sie ihnen vorliegt.

Allerdings macht dies in ihrem speziellen Fall vielleicht wenig Sinn, weil sie nur seinen Namen und Handynummer kennen und damit Maßnahmen treffen könnte um Sie bei der Durchsetzung ihres Anspruchs zu hindern, z. B. in dem er sein Handy wechselt und so weiter.

Grundsätzlich besteht im Internet und auch außerbehördlich kaum eine Chance die Handynummer zu orten. Dies schon gar nicht wenn es keine Eintragung gibt.

Es gibt Programme von Firmen wie Klicktel, wo Sie mittels einer Rückwärtseingabe, d.h. Eingabe der Telefonnummer die Adresse der Telefoninhaber herausfinden können. Aber dies ist nur möglich, wenn die Person sich im Telefonregister eintragen ließ.

Auch ist zu berücksichtigen, dass im heutigen Zeitalter nicht alle einen Handyvertrag haben, sondern meistens eine Prepaid Karte, wo es noch schwieriger ist eine Person zu finden.

Da jedoch inzwischen auch vor einer Freischaltung einer Prepaid Karte die Daten der Personen angegeben werden müssen, haben Sie die Chance mittels einer polizeilichen Strafanzeige gegen die Person vorzugehen. Sie könnten bei der Polizei eine Anzeige machen bzw. Strafantrag wegen Betrugs stellen, was rechtlich nicht zu beanstanden ist. Hier wäre ein Betrugstatbestand unter Umständen einschlägig, da Sie nach Ihrer Aussage über die Identität bei der Darlehensvergabe getäuscht hat, in dem man evt. Namen angegeben hat und weitere Identitätsangaben vorsätzlich nicht angegeben, wobei ein innerer Vorsatz der finanziellen Schädigungsabsicht anzunehmen sein dürfte.

Die Strafanzeige bzw. Strafantrag ist für Sie die kostengünstigste Variante an die Adresse zu gelangen, sofern technisch möglich.

Bei dieser Anzeige können Sie alle Beweismittel, z.B. Chatprotokolle vorlegen.

In der Regel reagieren die Betroffenden auf eine Anzeige sehr schnell, und zahlen, damit das Verfahren für erledigt erklärt wird.

Die Anzeige zurückziehen sollten sie aus Kostengründen nicht, weil Ihnen sonst diese auferlegt werden. Aber nach der Zahlung können Sie dies der Polizei mitteilen, so dass eine amtliche Einstellung erfolgen kann.

Weitergehende Möglichkeiten einer Handyortung sind leider entweder mit großen Kosten verbunden bzw. finanziell betrachtet risikoreich, da Ihnen dadurch noch mehr Kosten entstehen könnten. Daher rate ich Ihnen davon ab, auch wenn Sie diese wegen Verzugs der Leistung in Rechnung stellen könnten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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