Gehaltskürzung hinnehmen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 28.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Von meinem Arbeitgeber wurde mir eine Gehaltskürzung von ca. 20 Prozent in Aussicht gestellt. Begründet wurde sie mit dem Argument, dass ich die Erwartungen nicht erfüllen würde. Ich arbeite als ausgebildeter Landwirt und Landschaftsgärtner mit Erfahrung in der Sozialtherapie in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Obwohl ich dem Arbeitsvertrag zur Gänze entspreche, befürchte ich bei Ablehnung eine Kündigung.
Ist die Befürchtung begründet? Was sind meine Rechte?

Antwort des Anwalts

Ihrer Schilderung zur Folge sind Sie mit der angekündigten Gehältskürzung nicht einverstanden. Dies auch zu Recht.
Im Arbeitsrecht gelten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer der zugrundeliegende geschlossene Arbeitsvertrag. Darin haben Sie ein bestimmtes Gehalt/Lohn vereinbart, welcher grundsätzlich nur an eine Gegenleistung des Arbeitnehmers anknüpft. Für eine Leistung wird man bezahlt, Voraussetzung ist nunman nicht, das diese immer gut verrichtet wird. Das heißt eine Schlechtleistung berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Gehaltskürzung. Da kein Arbeitgeber die tatsächliche Leistungsfährigkeit in Qualität und Quantität des neuen Arbeitnehmers einschätzen kann, wird in der Regel ein Probearbeiten und dann im Arbeitsvertrag natürlich eine Probezeit vereinbart. Diese soll jede Partei gerade dafür nutzen können, zu gesonderten Bedingungen das geschlossene Arbeitsverhältnis zu beenden.

Trotzalledem kann Ihr Arbeitgeber an Sie herantreten und zumindest den Versuch unternehmen Lohnkosten einzusparen, indem er mit Ihnen eine Gehaltskürzung vereinbart. Dazu müssen Sie sich aber bereit erklären. Einseitig kann diese Ihr Arbeitgeber nicht durchsetzen. Anzuraten wäre Ihnen dazu jedoch nicht. Ihre Leistungen können Sie am besten selbst einschätzen.
Ob bei Weigerung eine Kündigung folgt, bleibt immer abzuwarten. Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich würde mich an Ihrer Stelle aber nicht in die Enge treiben lassen, weil Sie sich damit auch für die Zukunft innerhalb dieses Arbeitsverhältnisses in keine respektvolle Position begeben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice