Unterhaltszahlung - mögliche Reduzierungsfaktoren

Online-Rechtsberatung
Stand: 05.07.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Sohn 15.10.98 (12 Jahre) ist nach 10 Jahren zu seiner Mutter gezogen, bei der schon seine Schwester 29.04.00 (11 Jahre) lebt. Mit meiner jetzigen Lebensgefährtin habe ich noch ein weiteres Kind (3 Monate) was bei uns wohnt. Netto verdiene ich 2706,- € ohne Urlaubs und Weihnachtsgeld. Kindergeld bekommt die Kindsmutter komplett. Wie berechnet sich der Unterhalt (327+398=725)?

Muss Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld anteilig auf das Monatsnetto aufgeschlagen werden? Ja/Nein
Bekomme ich noch einen Wohnwertvorteil für das von mir bewohnte und abbezahlte Haus auf den Verdienst zugeschlagen? Ja/Nein
Durch eine Fotovoltaik habe ich weitere Einnahmen von ca. 50,- € nach Verlustabzug. Werden diese auch auf mein netto aufgeschlagen? Ja/Nein

Beim 2. Kind rutscht man um eine Spalte nach oben in der Düsseldorfertabelle, geschieht dies noch ein weiteres Mal beim 3. Kind? Ja/Nein
Kann ich Kilometergeld zur Arbeit abziehen vom Monatsnetto (26 km x 0,30 €)?
Sind meine privaten Alterssicherungsbeiträge abzugsfähig (Lebensversicherung, Riester)? Ja/Nein
Würde sich bei einer Heirat und der Wahl der ungünstigen Steuerklasse die Unterhaltszahlungen legal reduzieren (durch die Steuererklärung würde ich es später wiederbekommen)? Ja/Nein
Bleibt ein Kind weiterhin auf meiner Steuerkarte? Ja/Nein

Gibt es noch etwas Abzugsfähiges zu beachten?

Antwort des Anwalts

Frage 1.: Wie berechnet sich der Unterhalt (327+398=725)? Muss Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld anteilig auf das Monatsnetto aufgeschlagen werden? Ja/Nein

Ja, es gilt das jährliche Gesamteinkommen (netto) geteilt durch 12 Monate.

Frage 2.: Bekomme ich noch einen Wohnwertvorteil für das von mir bewohnte und abbezahlte Haus auf den Verdienst zugeschlagen? Ja/Nein

Ja, ersparte Mietzahlungen (Nettokaltmiete) erhöhen das Einkommen.

Frage 3.: Durch eine Fotovoltaik habe ich weitere Einnahmen von ca. 50,- € nach Verlustabzug. Werden diese auch auf mein netto aufgeschlagen? Ja/Nein

Ja, sämtliche Einnahmen zählen unterhaltsrechtlich als Einkommen; Kindergeld natürlich nicht!

Frage 4.: Beim 2 Kind rutscht man um eine Spalte nach oben in der Düsseldorfertabelle, geschieht dies noch ein weiteres Mal beim 3 Kind? Ja/Nein

Ja und nein: Die DT geht seit 2011 von 2 (früher 3) Unterhaltsberechtigten aus. Eine Anpassung bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten geschieht über die Gehaltsstufen. Da Sie drei unterhaltsberechtigte Kinder haben, sinken Sie in der DT um eine Gehaltsstufe.

Frage 5.: Kann ich Kilometergeld zur Arbeit abziehen vom Monatsnetto (26 km x 0,30 €)?

Ja, einige OLG gewähren nur die einfache Strecke.

Frage 6.: Ist sind meine private Alterssicherungsbeiträge abzugsfähig (Lebensversicherung, Riester)? Ja/Nein

Ja, solange es sich nicht um Kapitallebensversicherungen handelt.

Frage 7.: Würde bei einer Heirat und der Wahl der ungünstigen Steuerklasse sich die Unterhaltszahlungen legal reduzieren (druch die Steuererklärung würde ich es später wiederbekommen)? Ja/Nein

Nein, Der aus der Wiederverheiratung stammende Splittingvorteil ist vollständig für den vorrangigen Kindesunterhalt einzusetzen, vgl. BGH NJW 2008, 3562.

Frage 8.: Bleibt ein Kind weiterhin auf meiner Steuerkarte? Ja/Nein

Ja, nur bei Steuerklasse 5 nicht.

Frage 9.: Gibt es noch etwas Abzugsfähiges zu beachten?

Trotz Abzug des Kilometergeldes können 5 % berufsbedingte Aufwendungen als Pauschale (max. 150,00 EUR) vom Nettogehalt abgezogen werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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