Ein Pflegevertrag zwischen Verwandten abschliessen

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.04.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich (72 Jahre) bin Vater eines behinderten Kindes (Alter 42 Jahre) und auch dessen Betreuer. Die Behinderung des Kindes ist erheblich( stellen Sie sich einen Drei-jährigen vor), sodass ich seit Jahren auf zusätzliche 
personelle Hilfe angewiesen bin. Bisher habe ich hierzu eine
bezahlte Hilfskraft mit Erfahrung auf diesem Gebiet beschäftigt, in der Art
dass mein mein Sohn an 5 Tagen in der Woche bei dieser Hilfskraft
wie ein Familienmitglied lebt und wohnt. Die Kosten hierfür (ca. 2000,00 Euro pro Monat) trägt mein Sohn aus seinem Einkommen.
Diese Hilfskraft fällt nun aus und ich erwäge, meine Tochter (44 J)
mit dieser Aufgabe zu betrauen. Sie hat ein eigenes Haus, bzw Haushalt
und würde das gerne tun.
Kann ich mit meiner Tochter einen entsprechenden Vertrag abschliessen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, der gegen den Abschluss eines Pflegevertrages zwischen Ihrem Sohn und seiner Schwester spricht.

Bevor Sie dieses tun, sollten Sie jedoch die steuer- und sozialrechtlichen Konsequenzen des Vertragsschlusses bedenken.

Sie sollten dazu einen schriftlichen Pflege- Arbeitsvertrag mit Ihrer Tochter abschließen. Dieser Arbeitsvertrag ist den Sozialversicherungsbehörden zu melden, die darauf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnen. Weiter unterliegt das Arbeitseinkommen der Schwester der Steuer.

Dieses alles kann Sinn machen, wenn Ihre Tochter unverheiratet und ansonsten beschäftigungslos ist. Ist sie aber verheiratet und sozial abgesichert, sind die Aufwendungen zumindest teilweise nutzlos; bei einem guten Einkommen ihres Ehemannes unterliegt ihr zusätzliches Einkommen möglicherweise einem hohen Steuersatz. Diese Konsequenzen sollten Sie durchrechnen.

Falls Ihr Sohn bereits eine Pflegestufe hat und Leistungen der Pflegeversicherung erhält, kann Ihre Tochter auch im Rahmen der Pflege tätig werden. Je nach festgestellter Pflegestufe erhält sie natürlich deutlich weniger Geld. Die Leistungen der Pflegeversicherung unterliegen aber nicht der Sozialversicherung und der Steuer. Diese Leistung könnte ergänzt werden durch einen Mietvertrag für das Wohnen im haus der Schwester. Beachten Sie aber auch hier bitte die Konsequenzen hinsichtlich der Steuern und der gesetzlichen Krankenversicherung, falls eine Familienversicherung vorliegt.

Wenn Sie sich dazu entscheiden einen Arbeits- und Pflegevertrag mit ihrer Tochter zu schließen, sollten Sie den Vertrag sicherheitshalber zur Genehmigung dem Vormundschaftsgericht vorlegen, da es sich um einen Vertrag zwischen Verwandten handelt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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