Eine Person ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland heiraten

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine jetzige Verlobte ist Filipina und 46 Jahre alt. Sie arbeitete im Ausland wurde von ihrem Arbeitgeber unterbezahlt und schlecht behandelt.. Bei einem Deutschlandbesuch im Juli 2010 nutzte sie die Gelegenheit und ist abgehauen, natürlich ohne Pass, da den der Arbeitgeber beschlagnahmte. Über Umwege erreichte sie ihre Verwandschaft in Pforzheim die hier mit einem Deutschen verheiratet ist.

Das Aufenthaltsvisa war damals 6 Monate, aber das hätte ohne Pass auch nichts genutzt und sie wollte auch nicht mehr zurück und nicht auf die Philippinen. Ich habe sie durch eine Bekannte kennengelernt und seitdem fast ein Jahr lebt sie sozusagen illegal hier bei mir im Haus und wir möchten gerne heiraten. Ich bin Deutscher. Sie hat einen Cousin auf den Philippinen, der ist Managertrainer und überall auf der Welt unterwegs. Er hat bei dem Arbeitgeber nachgefragt über die Herausgabe des Passes aber keine Chance. Der Cousin kommt jetzt im Juli nach Deutschland und will mit ihr auf die Botschaft gehen da er dort einen Freund hat der ihm hilft dass sie einen neuen Pass bekommt.

Ich glaube auch, dass es klappt aber der Pass genügt wahrscheinlich nicht, dass sie hier bleiben darf und wir heiraten können. Wenn sie wieder auf die Philippinen zurückgeschickt wird darf sie nie wieder nach Deutschland ausreisen. Habe hier in einem Forum gelesen, illegale Menschen gibt es nicht. Aber wie sieht es rechtlich aus? Haben wir eine Chance das illegale in legal umzuwandeln um zusammenzubleiben und heiraten zu können?

Antwort des Anwalts

Unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Dass Ihre Verlobte versucht, über die philippinische Auslandsvertretung einen neuen Pass zu erhalten, halte ich für durchaus richtig. Allerdings gebe ich Ihnen Recht, dass das Problem mit dem Visum/der Aufenthaltserlaubnis dadurch noch nicht gelöst ist, da Ihre Verlobte aufgrund des derzeit illegalen Aufenthaltes für die Bundesrepublik Deutschland kein Visum erhalten wird. Sie hat es lediglich die Möglichkeit, wieder aus Deutschland auszureisen, wobei dabei tatsächlich das Risiko besteht, dass sie Schwierigkeiten haben wird, wieder nach Deutschland einzureisen.

Da Ihre Verlobte bereits im Juli 2010 nach Deutschland eingereist ist (vermutlich mit einem Touristenvisum) besteht auch keine Möglichkeit mehr, das einmal erteilte Visum zu verlängern.

Auch eine Heirat im europäischen Ausland (beispielsweise Dänemark) dürfte vermutlich nicht möglich sein. Dennoch für eine solche Heirat benötigt Ihre Verlobte ein gültiges Visum oder zumindest eine so genannte Fiktionsbescheinigung. Eine Fiktionsbescheinigung wird nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ausgestellt, wenn ein Aufenthaltstitel beantragt worden ist und überdies noch keine Entscheidung gefällt wurde. Den Gesetzestext zu dieser Vorschrift finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/81.html

Theoretisch könnten Sie versuchen, für Ihre Verlobte einen Aufenthaltstitel zu beantragen und für die Dauer des Antragsverfahrens eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, mit der sie dann die Ehe schließen können. Sofern allerdings die Ausländerbehörde Ihrer Verlobten nicht die Fiktionsbescheinigung erteilt, sondern den Antrag sofort ablehnt (was nach meinem Dafürhalten zu befürchten ist), würde eine solche Möglichkeit ausschalten.

Daher verbleibt nach meiner Einschätzung nur die Möglichkeit, dass Ihre Verlobte mit dem neu ausgestellten Reisepass wieder ausreist und Sie dann entweder auf den Philippinen heiraten oder ihre Verlobte ein neues Visum zur Eheschließung beantragt. Es steht zwar zu erwarten, dass es aufgrund der aktuellen Situationsprobleme bei der Wiedereinreise gibt, wenn Sie allerdings heiraten wollen oder bereits verheiratet sind, kann die deutsche Botschaft das Visum auf Einreise nicht auf Dauer verwehren.

Möglicherweise kann eine Ausreise verhindert werden, wenn man dem Ausländeramt die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Eheschließung klarmacht und darum bittet, direkt einen Visum zur Eheschließung zu erteilen, ohne dass Ihre Verlobte vorher ausgereist ist. Ob dies allerdings möglich ist oder nicht, kann Ihnen niemand versprechen, da es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf gibt und eine Frage des Einzelfalls ist.
Dabei lohnt es sich möglicherweise, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen, der dann die Kommunikation mit der Ausländerbehörde führt. Sie müssen allerdings auch in einem solchen Fall damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird.

Einzige Alternative, bei der Ihrer Verlobten mit Sicherheit eine Aufenthaltserlaubnis zustehen würde, wäre dann, wenn sie von Ihnen ein Kind erwarten würde und Sie als Vater die Vaterschaft anerkannt hätten. In einem solchen Fall ist die Ausweisung Ihrer Verlobten nicht möglich.

In jedem Fall würde ich Ihnen raten, rechtzeitig beim zuständigen Standesamt nachzufragen, welche Unterlagen für den Fall einer Eheschließung vorgelegt werden müssen. Ich vermute, dass Ihre Verlobte nicht mit den notwendigen Unterlagen für eine Eheschließung nach Deutschland eingereist ist.
Das Standesamt erteilt Ihnen in der Regel hierauf bei einem persönlichen Besprechungstermin schriftliche die Auskunft über die erforderlichen Unterlagen. Den Termin können Sie normalerweise auch alleine wahrnehmen.
Ob Ihre Verlobte sich zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung legal oder illegal in Deutschland aufhält, spielt in der Regel keine Rolle.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice