Gemeinsam einen Kredit aufgenommen - Trennung vor Tilgung - Wie kann man Vorgehen ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 24.03.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Unsere Tochter ist 25 Jahre und wohnt mit Ihrem Freund 27 in dessen elterlichem Haus.Die beiden sind seit 7 Jahre befreundet und wohnen 4 Jahre zusammen. Sind aber nicht verlobt. Leider konnten Sie sich aus finanziellen Gründen noch keine neue Küche leisten. Dies war nun jedoch Ende letzten Jahres erst möglich., nachdem beide eine Vollzeitarbeit haben (Verdienst ca.netto 1500,-€ bei jedem.) Die Einbauküche mit elektrischen Geräten wurde nach Maß eingebaut und kostete ca. 12.000,-€. Die beiden haben einen Kredit hierfür aufgenommen. Der Kreditvertrag wurde von beiden unterschrieben. Die mtl.Raten betragen ca. 700,-€. Der Betrag wurde deshalb so hoch angesetzt, damit die Küche schneller bezahlt ist. Leider haben sich die beiden Anfang April auseinandergelebt, da bestimmt Umstände mit dem Wohnort und er Wohnlage, dem noch nicht ganz fertigen Innenausbau der Zimmer und der jahrelangen Sparerei sich die beiden nichts außergewöhnliches leisten konnten. Beide haben jedoch ihr eigenes Auto. Unsere Tochter hat sich nun von Ihrem Freund getrennt, wohnt aber zur Zeit noch in dieser Wohnung, kann sich jedoch keine eigene kleine 2-Zi.Wohnung leisten,da sie nicht aus dem Kreditvertrag herauskommt, bzw. ihr Freund will, daß Sie noch das eine Jahre weiterbezahlt, bis der Kredit ganz getilgt ist. Somit bleibt ihr nichts anderes übrig, als noch so lange dort zu wohnen. Die beiden leben aber getrennt in der Wohnung. Meine Frage: welche Möglichkeit gibt es für unsere Tochter sich von ihrem Freund ganz zu trennen und auszuziehen, da die finanziellen Probleme mit dem Abzahlen der Küche alles verkompliziert. Unsere Tochter hat jedoch keinen Nutzen davon, wenn sie die Monatsraten weiterbezahlt und danach auszieht, würde ihr ja auch die Hälfte der Küche gehören. Ihr Freund kann die ganze Monatsrate jedoch nicht alleine bezahlen und ist auf die Hälfte des Betrages wo unsere Tochter bezahlt angewiesen.Er benutzt dieses Argument somit als Druckmittel, daß unsere Tocher dadurch dort noch wohnen bleiben muß.
Welche Möglichkeiten hätte unsere Tochter, daß Sie aus dem Vertrag herauskommt, und finanziell ihre bereits geleisteten Monatszahlungen an der Küchenrate evtl.anderweitig mit angerechnet werden könnte. Es müßte aber die Bank und ihr Freund zustimmen, was er jedoch nicht macht. Somit ist sie weiterhin gebunden, bei ihrem Freund in der Wohnung zu leben, was auf Dauer nicht mehr geht.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Da Ihre Tochter den Darlehensvertrag zur Finanzierung der Küche ebenfalls mitunterzeichnet hat, dürfte Sie Vertragspartnerin sein, so dass Sie in gleichem Maße zur Zahlung verpflichtet ist, wie ihr Freund.
An dem Darlehensvertrag lässt sich auch nicht rütteln, vielmehr ist eine Entlassung aus dem Vertrag nur dann möglich, wenn die finanzierende Bank dem auch zustimmt. Ich gehe jedoch davon aus, dass im Hinblick auf die Höhe der monatlichen Belastung und dem „geringen“ Einkommen des Freundes die Bank dem nicht ohne weiteres zustimmen wird.
Denkbar wäre hier einzig, dass der Kreditvertrag derart geändert wird, dass der Freund eine geringere Rate allein trägt, wodurch sich die Darlehenslaufzeit natürlich verlängert, und Ihre Tochter aus dem Vertrag entlassen wird.
Dem müsste aber der Freund zustimmen.

Geht man also davon aus, dass Ihre Tochter aus dem Darlehensvertrag nicht herauskommt, muss sie diesen weiter bedienen, bis die Küche abgezahlt ist. Da Ihre Tochter und deren Freund an der Küche Gemeinschaftseigentümer zu gleichen Teilen sind, kann Ihre Tochter Auseinandersetzung der Gemeinschaft verlangen, was in aller Regel, sofern sich die Eigentümer nicht einigen können, durch Versteigerung geschieht. Der Erlös aus einer Versteigerung würde dann unter den Miteigentümern verteilt werden.

Ihre Tochter muss aber nicht mit Ihrem Ex-Freund zusammen wohnen. Ein Druckmittel steht dem Freund nicht zur Seite.
Leider ist es, was den Darlehensvertrag angeht, so, dass Ihre Tochter neben dem Freund Gesamtschuldnerin ist, so dass die Bank von beiden die gesamte Summe fordern kann, insgesamt natürlich nur einmal.

Unterm Strich wird daher, wenn eine Einigung nicht möglich ist, nur die Auseinandersetzung der Eigentumsgemeinschaft bleiben. Hierbei dürfte es aber zu erheblichen Wertverlusten kommen, die ggf. die Restdarlehensschuld nicht decken werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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