Ratenzahlungsvereinbarung nach Strafantritt

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.03.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe vor etwa ein monat bei der staatsanwalt hannover angerufen und ihn um raten angebote gebeten.da ich hartz 4 und mutter bin hab ein schreiben mit mein bescheid vom jobcenter und mein raten angebot geschickt und heute hab ich ein strafantritt im mein briefkasten.die damen am telefon meine das man in raten zahlen!!ich will ja mein strafe zahlen aber man hat keine zusage zugeschickt!jetzt habe ich natürlich angst!da ich leider auch keine 800 Euro aufeinmal zahlen kann!

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Leider ist die Situation in Fällen wie dem Ihren, nämlich wenn bereits die Ladung zum Strafantritt erfolgt ist, nicht ganz einfach.

Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft gehalten, Ratenzahlungsangeboten nachzukommen, um die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Warum dies in Ihrem Fall unterblieben ist, lässt sich nur mutmaßen. Dies könnte bspw. daran liegen, weil bereits zuvor einmal eine Ratenzahlung nicht eingehalten wurde oder weil der Kontakt zur Staatsanwaltschaft zu spät gesucht wurde. Ob oder ggf. was in Ihrem Fall zutrifft, kann von hieraus natürlich nicht beurteilt werden.

Sie sollten zunächst versuchen, den Strafantritt zu verschieben. Hier sollten Sie einen entsprechenden Antrag auf Vollstreckungsaufschub stellen und diesen damit begründen, dass Sie zunächst die Betreuung Ihrer Kinder sicherstellen müssen. Der Antrag ist an die vollstreckende Staatsanwaltschaft zu stellen und kann einen Aufschub von bis zu 3 Monaten bringen. Ferner sollten Sie nochmals einen Antrag auf (angemessene) Ratenzahlung stellen. Hier wird erfahrungsgemäß mind. 50 EUR/Monat angeboten werden müssen. Gleichzeitig sollten Sie, als Zeichen des guten Willens, schonmal einen Teilbetrag zahlen. Bei einer Gesamtschuld von 800 EUR sollten es allerdings wohl zunächst mind. 100 EUR sein.

Angesichts der Tatsache, dass die Ersatzfreiheitsstrafe das letzte Mittel ist, müssen Sie wohl zuvor einige Mahnungen reaktionslos hingenommen haben. Dies erleichtert die Sache natürlich nicht.

Sie können auch ergänzend nochmals fernmündlich Kontakt zum zuständigen Rechtspfleger aufnehmen und mit diesem die Situation erörtern. Hierbei könnten dann ggf. auch Bedenken desselben gegen eine Ratenzahlung ausgeräumt werden. Allerdings, ich wiederhole mich, ohne sofortige Teilzahlung sind Ihre Aussichten vergleichsweise schlecht. Auch sind Ratenangebote von 10-20 EUR für die StA normalerweise nicht hinnehmbar. Auch bei Leistungsempfängern sollen die Raten "spürbar" sein. Insoweit sollten Sie auch hier nochmals überlegen, ob das Angebot nachgebessert werden kann.

Sie müssen allerdings ferner bedenken, dass die Entscheidung zur Ratenzahlung im Ermessen des zuständigen Rechtspflegers liegt. Erst recht, wenn der Strafantritt bereits verfügt wurde. Insoweit sollten Sie schnellstens handeln und entsprechenden Kontakt aufnehmen. Bleibt man dort unnachgiebig, sollte an die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vor Ort nachgedacht werden.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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