Stromanbieter vergleichen ist teuer

Online-Rechtsberatung
Stand: 18.01.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wie viele Bürger habe auch ich den Stromanbieter wechseln wollen. Da habe ich XY.de gewählt und kurz nach dem Abschluss eine Mail mit dem Info erhalten, dass mich das ganze 49 € kostet. Der Hinweis war unter AGB nicht drin. Trotz meines sorfortigen Rücktritts vom Vertrag wurde mein Konto mit dem Betrag belastet. Der Stromanbieter hat es sofort storniert und das Vergleichsportal im -gegensatz. Den Betrag habe ich bei meiner Bank zurück buchen lassen und wurde dafür mit weiteren 8 € belastet.
Ich weiß, dass viele Internetuser das gleiche Problem haben. Wie soll man sich da verhalten?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant

Sie sind zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet, wenn ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist.

Fraglich ist dabei insoweit, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen sein kann. Ein Vertrag könnte tatsächlich auch durch bloße Nutzung des Internets zustande kommen; eine Schriftlichkeit ist nicht erforderlich. Fraglich ist hier aber insbesondere, ob Sie über die mit Abschluss des Vertrages entstehenden Kosten hinreichend aufgeklärt worden sind oder ob hier auf Grund eines so genannten Dissenses gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist.

Maßgeblich ist, dass sich beide Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages, hier also bei der Eintragung Ihrer Daten, wie Adresse, E-Mail-Adresse, Name etc., einig darüber waren, dass diese angebotene Leistung entgeltpflichtig ist. An der Vereinbarung einer Entgeltpflichtigkeit als vereinbarte Gegenleistung, bestehen durchaus erhebliche Zweifel. Nach der Rechtssprechung muss die Gegenleistung, hier also die vereinbarte Vergütung, deutlich hervorgehoben werden. Die Seite www.xy.de ist so aufgebaut, dass sie vom Aufbau und von der Übersicht her, zunächst den Eindruck erweckt, sie sei eine kostenfreie Serviceleistung, die beispielsweise über eine Werbeschaltung refinanziert wird. Auf der Internetseite ist nirgends ein Hinweis auf die Kostenfolge ersichtlich. Auch in den AGB von www.preisvergleich.de ist ein Entgelthinweis nicht enthalten. Im Übrigen muss auch in den AGB die Entgeltpflichtigkeit ganz besonders hervorgehoben sein.

Nach alldem dürfte zwischen Ihnen und den Betreibern von www.xy.de schon gar kein Vertrag zu Stande gekommen sein.

Möglicherweise ist jedoch ein Vertrag zwischen Ihnen und dem neuen Stromanbieter zustande gekommen, so dass dieser die Leistung der 49 € einfordert. Aber auch hier würde ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn Sie vor dem Vertragsabschluss auf entstehende Kosten hingewiesen worden sind.

Gleichwohl empfehle ich Ihnen quasi aus Sicherheitsgründen und rein vorsorglich einen Widerruf Ihrer durch die Eintragung der persönlichen Daten abgegebenen Willenserklärung und eine Anfechtung zu erklären. Eine Anfechtung ist möglich, da Sie über die Entgeltpflichtigkeit des Vertrages getäuscht worden sind. Hier spielt wieder eine Rolle, dass nicht auf die Entgeltpflichtigkeit hingewiesen worden ist.

Erfahrungsgemäß werden Firmen wie „xy.de“ nicht den Weg vor die Gerichte wagen, da in den Verfahren Niederlagen drohen werden.

Ich würde Ihnen daher dringend empfehlen, die Leistung auf die Rechnung zu verweigern.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice