Publikation wissenschaftlicher Arbeit und mangelhaftes Arbeitszeugnis

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe eine wissenschaftliche Arbeit bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift über Mathematik eingereicht. Sie wurde begutachtet und abgelehnt. Das Gutachten, das ich im Januar 2011 erhalten habe, enthält jedoch schwere Mängel. Was kann man da tun?
Da mathematische Arbeiten manchmal falsch in Fachgebiete eingeordnet werden, ist die Situation bei Zeitschriften für Theoretische Informatik bzw. Informatik generell ebenfalls von einem gewissen Interesse.
Wenn wir sowieso schon bei solchen Themen sind: Was kann man tun, wenn man von einer Universität ein Arbeitszeugnis mit schweren Mängeln ausgestellt bekommt? Was soll man generell bei Arbeitszeugnissen mit schweren Mängeln tun?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

ihre Anfrage enthält zwei getrennte Fragen, die ich auch getrennt beantworten möchte.

  1. Anspruch auf Veröffentlichung ?

Leider muss ich Ihnen zu dieser Frage mitteilen, dass es keinen Anspruch auf Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Arbeit in einer bestimmten Publikation gibt.

Bei den Verlagen handelt es sich um private Gesellschaften, denen es freisteht mit wem sie einen Vertrag abschließen wollen bzw. welches Manuskript sie zur Veröffentlichung annehmen. Aus diesem Grunde prüfen nahezu alle wissenschaftlichen Verlage eingesandte Manuskripte und nehmen nur solche Arbeiten an, die mit Ansprüchen und Ausrichtung des Blattes übereinstimmen.

Eine Möglichkeit eine Veröffentlichung auf juristischem Wege gegen den Willen des Herausgebers zu erzwingen besteht nicht. Es bleibt Ihnen in einer solchen Situation also nur die Möglichkeit eine andere Zeitschrift für die Veröffentlichung Ihrer Arbeit zu suchen. Zudem steht es Ihnen natürlich frei mit den Gutachtern zu kommunizieren um ihnen Ihren abweichenden Standpunkt deutlich zu machen und eventuelle Mißverständnisse aufzuklären. Möglicherweise lassen sie die Bereitschaft zu einer Veröffentlichung erkennen, wenn bestimmte Teile der Arbeit in ihrem Sinne überarbeitet werden.

  1. Arbeitszeugnis mit Mängeln

Stellt der Arbeitnehmer fest, dass sein Arbeitgeber ihm ein mangelhaftes Zeugnis ausgestellt hat, sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden um eine Korrektur des Zeugnisses zu erreichen. Bleibt dieser Versuch erfolglos, kann der Angestellte das Arbeitsgericht anrufen um dort eine Neufassung des Zeugnisses einzuklagen. Zu diesem Zweck ist es zweckmäßig dem Gericht im einzelnen vorzugeben, wie das Zeugnis neu gefasst werden soll.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der klagende Arbeitnehmer seine Position beweisen muss. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht zu behaupten, dass das Zeugnis fehlerhaft ist sondern es muss unter Beweisantritt schon im Detail dargelegt werden, warum welche Angaben falsch sind und warum z.B. eine bestimmte Bewertung angezeigt ist. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es durchaus schwierig sein kann ein solches Verfahren zu führen und die Beiziehung eines erfahrenen Rechtsanwaltes erforderlich sein kann.

Entsprechendes gilt im übrigen auch, wenn das Arbeitszeugnis im Rahmen eines Beamtenverhältnisses ausgestellt wurde. Allerdings ist in diesem Fall der Weg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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