Darf der Vater den Sohn vor die Tür setzen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Im Haus meiner Eltern wohnen nach dem Tod meiner Mutter noch mein Vater sowie meine drei Brüder. Zwischen dem ältesten der drei (27 Jahre) und meinem Vater kommt es immer wieder zu Streit. Gestern Abend hat mein Vater ihn nun vor die Tür gesetzt und die Schlösser ausgetauscht. Meine Fragen sind nun:
Darf mein Vater das? Hat er Fristen zu beachten? Muss er meinen Bruder offiziell "raus klagen"? Welche Rechte hat mein Bruder (es gibt keinen Mietvertrag)? Das Erbe meiner Mutter ist noch nicht abgeschlossen, so dass mein Bruder noch 1/16 des Hauses erben wird. Führt dies zu weiteren Problemen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung:

1.Darf mein Vater das?

Nein, grds. nicht. Denn Ihr Bruder ist – wie Sie mitteilen – Miterbe des gesamten Nachlasses Ihrer Mutter. Sofern diese gemeinsam mit Ihrem Vater Hauseigentümerin war, ist daher Ihr Bruder Miteigentümer des Hauses. Unerheblich ist dabei juristisch grds., dass Ihr Bruder lediglich zu einem wesentlich geringeren Anteil wie Ihr Vater Miteigentümer ist. Denn auch bei geringem Miteigentumsanteil stehen ihm die vollen Rechte zu wie bspw. Wohnen im Haus.

2.Muss er meinen Bruder offiziell "raus klagen"? Hat er Fristen zu beachten?

Ja. Dies wird aber nur dann problemlos möglich sein, wenn sich Ihr Bruder für die übrigen Miteigentümer oder für Ihren Vater unzumutbar verhält. Streit für sich alleine ist dabei nicht ausreichend. Vielmehr müssten bspw. Beleidigungen, Drohungen o.ä. von Ihrem Bruder ausgehen. Sollte dies der Fall sein, hat Ihr Vater die Möglichkeit sofort den Auszug Ihres Bruders zu verlangen und ggf. gerichtlich per einstweiliger Verfügung durchzusetzen. Dies ist allerdings nur bei Dringlichkeit der Angelegenheit erfolgsaussichtsreich, wenn also bspw. Ihr Vater geltend machen könnte, er würde sich vor Ihrem Bruder fürchten (bspw. aufgrund von Drohungen o.ä.). Ein entspr. gerichtlicher Antrag müsste daher auch unmittelbar nach der betreffenden Handlung (bspw. Drohung) gestellt werden.

3.Welche Rechte hat mein Bruder (es gibt keinen Mietvertrag)?

Wie bereits mitgeteilt, hat Ihr Bruder die vollen Eigentumsrechte, auch wenn sein Miteigentumsanteil wesentlich geringer ist als derjenige Ihres Vaters.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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