Internetbetrüger - auch nach erfolgter Zahlung können Kosten auf Sie zukommen
Habe letztes Jahr im Internet nach "Fabrikverkauf" gesucht und einige Seiten gefunden. Von der Seite outlets.de bekam Ich eine Rechnung von 96,00 Euro, diese würde für ein Jahr gelten. Ich habe dies auch bezahlt. Nun bekomme Ich wieder eine Rechnung in Höhe von 96,00 Euro für das kommende Jahr. Was kann Ich tun um von diesen Betrügern loszukommen? Muss Ich die 96.00 Euro zahlen?
Sehr geehrter Mandant,
grundsätzlich ist es möglich, derartige Zahlungsaufforderungen abzuwehren, da in der Regel ein kostenpflichtiger Vertrag nicht geschlossen wird. Dies beruht auf folgenden Umständen:
In der Regel wird mit kostenfreien Gewinnspielen auf derartigen Webpages geworben, so dass der durchschnittliche Internetbenutzer nicht damit rechnen muss, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne auch als Teilnahmebedingungen bezeichnet, der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Vertrages auftaucht. Zu dem ist in der Regel ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit versteckt, so dass insgesamt aufgrund der Unübersichtlichkeit gerade nicht von einem wirksamen Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages ausgegangen werden kann. Dies ist inzwischen gerichtlich bestätigt. Es gibt inzwischen leider auch Gerichtsurteile, die von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen, sofern der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit deutlich erkennbar angebracht war.
Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Verträge in der Regel für 2 Jahre angeblich abgeschlossen werden. Da Sie die erste Rechnung leider ohne Vorbehalt gezahlt haben, haben Sie den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags durch Ihr Handeln bestätigt. Mithin müssen Sie leider auch die zweite Rechnung tragen. Ich würde diesen Betrag, um weitere unnütze Kosten zu vermeiden bezahlen. Gleichzeitig jedoch die Kündigung per Einwurfeinschreiben versenden, damit nicht noch weitere Kosten auf Sie zu kommen.