Technische Fehler beim Stromzähler verursachen erhöhte Stromrechnung

Online-Rechtsberatung
Stand: 20.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Freundin wohnt in einer WG mit drei Parteien. Jeder hat seine eigenen Zimmer und zu diesen Zimmern gibt es im Sicherungskasten je Partei einen Stromzähler.
Aufgrund von Beobachtungen meiner Freundin und auch meinerseits tut sich aber nur bei ihrem Zähler was, was definitiv nicht sein kann. Auch die Höhe der Nebenkosten (Vorjahr) zweifle ich stark an, da meine Freundin sehr bewusst Energie spart, was man von einer der anderen beiden Parteien nicht behaupten kann. Küche, Flur und Bad läuft über einen nicht einsehbaren Zähler und diese Kosten werden anteilig weiterverrechnet.
Aufgrund des erhöhten Stromverbrauchs erwarten wir eine deutlich höhere Nebenkostennachzahlung als im letzten Jahr (2009 ca. 200 Euro).

Der Mensch zum Strom ablesen kommt am 19.10.10.
Meine Frage ist jetzt: Wie geht man jetzt mit der Sache um bzw. was kann ich bis zum 19.10.10 noch tun? Wenn wir jetzt einen Energieversorger bestellen, um das zu prüfen - müssen wir das dann auch zahlen oder ist der Vermieter in der Nachweispflicht? Bringen uns Fotos weiter, auf denen die Zählerstände auf einem Bild ersichtlich sind? Die zu erwartende Abrechnung wollen wir so und unter diesen Umständen nicht akzeptieren. Die reine Miete und die Nebenkostenvorauszahlung leistet meine Freundin regelmäßig.

Antwort des Anwalts

Wenn jede Partei in der WG einen eigenen Stromzähler hat, also für jedes Zimmer ein eigener Stromzähler besteht und Sie beobachten, dass sich nur der Stromzähler bei Ihrer Freundin „rührt“, so muss zwingend ein Anschlussfehler vorliegen, das heißt, der Stromverbrauch für jede einzelne Partei ist nicht ordnungsgemäß einem Stromzähler zugeordnet. Das kann ein Schaltungsfehler sein, der auf einen falschen Einbau beruht.
Sie sollten den Vermieter auf diesen Umstand hinweisen und ihm ggf. auch vorführen, dass der Stromzähler bei Ihrer Freundin läuft, ohne dass Strom verbraucht wird, wodurch offenbar wird, dass eine Fehlschaltung vorliegt und eine nachfolgende Nebenkostenabrechnung zwingend falsch ist.
Wenn der Vermieter nicht reagiert, so können Sie einen solchen Abrechnungsfehler nur gerichtlich klären lassen. Erforderlich ist dafür, dass eine Nebenkostenabrechnung Ihrer Freundin zugeht und diese von Ihrer Freundin hinsichtlich der Richtigkeit bestritten wird. Ihre Freundin sollte auf keinen Fall eine falsche Nebenkostenabrechnung zahlen, sondern es darauf ankommen lassen, dass der Vermieter einen etwaigen Nachzahlungsbetrag gerichtlich geltend macht. In einem solchen gerichtlichen Verfahren müsste dann ein Beweisangebot dafür vorgelegt werden, dass der Zähler für Ihre Freundin läuft, ohne dass Strom verbraucht wird. Das Gericht würde dann durch Beweiserhebung dies nachprüfen.
Wenn umgekehrt ein Rückzahlungsanspruch zugunsten Ihrer Freundin herauskommen würde, so müsste ein solches Verfahren von Ihrer Freundin selbst betrieben werden, mit dem Ziel, einen Rückzahlungsbetrag zu erhalten, weil der Zähler falsch läuft.
Wenn also der Vermieter nicht mitwirkt, um die Sache aufzuklären, können Sie letztlich eine Aufklärung nur durch ein gerichtliches Verfahren erwirken.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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