Eintragung der Änderung des Vereinsvorstandes
Ich war ca. 10 Jahre Kassier in einem Hundeverein. Vor 1 Jahr habe ich das Amt beendet und es wurde ein neuer Kassier gewählt. Jetzt habe ich feststellen müssen, dass ich immer noch als Kassier beim Notar geführt werde. Der 1. Vorsitzende hat es vesäumt den Wechsel beim Notar zu melden. Bin ich noch dadurch noch verantwortlich oder gilt das Datum des Protokolls von meinem Rücktritt?
Sehr geehrter Mandant,
Die Eintragung der Änderung des Vereinsvorstandes in das Vereinsregister hat deklaratorische (= rechtserklärende) Wirkung, das bedeutet, dass die Wirksamkeit der Änderung nicht von der Registereintragung abhängt sondern unabhängig davon wirksam wird (Palandt §68, Rz. 1). Dies bedeutet, dass bereits mit dem Beschluss über die Bestellung des neuen Kassierers Ihr Amt beendet war und Sie insofern nicht für dessen Handeln verantwortlich sind. Mittels Anwendung von §78 BGB kann der Vorstand zur Anmeldung der Eintragung notfalls auch gezwungen werden.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die Eintragung eines Vereines in das Vereinsregister hingegen konstitutive Wirkung hat, d.h., der Verein erlangt erst mit der Eintragung die Rechtsfähigkeit.