Überweisung an einen Treuhänder doch keine Gegenleistung

Online-Rechtsberatung
Stand: 28.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wir haben Geld ins Ausland auf eine vermeintliche Treuhandgesellschaft überwiesen. Das ganze sollte ein Produkt (Musikinsturment) aus der Internetkleinanzeigenplattform sein. Wahrscheinlich gibt es dieses Musikinstrument nicht bzw. der "Anbieter" hat es nicht. Und meldet sich natürlich nicht mehr.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

So wie in der E-Mail vom 20.08.2010 beschrieben, könnte und sollte ein derartiges Geschäft risikolos ablaufen. Denn der Treuhänder zahlt erst nach Erhalt Ihres ok den hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer aus, also erst nach Erhalt der einwandfreien Ware. Soweit ich es überblicken kann liegt der Fehler oder besser Betrug darin, dass der Geldempfänger alles andere als ein unabhängiger Treuhänder war. Es muss wohl davon ausgegangen werden, dass Sie einem Betrug auf den Leim gegangen sind. Es zeigt sich immer wieder, dass Plattformen nahezu ungefiltert inserieren lassen und keine Kontrollmechanismen vorhanden sind. So bieten andere wenigstens den Schutz der Kundenreaktionen und Bewertungen. Daran lässt sich zumindest auf Kauferfahrungen aufbauen. Sofern der Käufer keinerlei Referenzen über den Verkäufer oder den Treuhänder hat, geht er ein ausgesprochen hohes Risiko ein.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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