Sex-Hotline verweigert Kündigung

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.12.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Es geht um die Kündigung einer Sex-Hotline, die ich unbewusst eingegangen bin. Zur Kündigung der Hotline muss man angeblich nur eine SMS an die Nummer schicken. Das funktioniert aber nicht und die Antwort hieß: "Das von Ihnen gesendete Stichwort konnte keinem Dienst zugeordnet werden". Wie kann ich dir Hotline kündigen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem von Ihnen geschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt, der Vertrag also per Internet oder Telefon/Handy/SMS abgeschlossen wurde.

In diesem Fall steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu. Der Widerruf muss in Textform binnen einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss erfolgen. Sofern Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß informiert wurden, beträgt die Widerrufsfrist sechs Monate.
Insoweit kommt es also darauf an, wann der Vertrag angeblich geschlossen sein soll.

Da Sie unbewusst den Vertrag geschlossen haben, kommt zudem eine Anfechtung des Vertrages in Betracht. Auch hierdurch würde der Vertrag rückwirkend aufgelöst werden.

Sofern Ihnen der Name des Anbieters vorliegt, sollten Sie versuchen, eine Postadresse herauszufinden. An diese können Sie dann ein Schreiben schicken. Für ein solches Schreiben schlage ich stichwortartig folgenden Inhalt vor:

  1. Sie haben nie eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgegeben.
  2. Sofern Sie doch eine Willenserklärung abgegeben haben sollten, widerrufen Sie diese gemäß § 355 BGB.
  3. Hilfsweise fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an.
  4. Widerum hilfsweise erklären Sie die fristlose Kündigung.

Damit hätte Sie alle möglichen Beendigungstatbestände erwähnt.
In das Schreiben sollten Sie noch schreiben, dass Sie eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung ausdrücklich widerrufen.

Sofern keine Adresse/Emailadresse ermittelbar ist (eine solche Adresse müsste im Übrigen auch in der Widerrufsbelehrung angegeben sein), können Sie die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Denn Sie haben die Anweisungen zur Kündigung bei der Hotline befolgt. Dass die Kündigung fehlgeschlagen ist, ist nicht Ihnen zuzurechnen. Sie sollten aber in jedem Fall die SMS, die Sie verschickt haben, und die, die Sie erhalten haben, aufbewahren.

Sollte von Ihrem Konto Geld abgebucht werden können Sie dieses wieder zurückbuchen lassen. Sollte die Abrechnung der Dienstleistung über Ihre Handyrechnung erfolgen, ist der Anbieter auf der Rechnung genannt und Sie können dann das vorbenannte Schreiben an ihn verfassen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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