Bedarf es der Erlaubnis des Mieters um Innenaufnahmen der Wohnung zu tätigen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 06.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich möchte meine Wohnung verkaufen. Mein Mieter erlaubt mir nicht, Innenaufnahmen von der Wohnung zu machen. Ist er dazu berechtigt?

Antwort des Anwalts

Mir ist bewusst, dass das deutsche Mietrecht es den Vermietern nicht immer leicht macht und ich kann mir vorstellen, dass Mieter manchmal große Probleme machen können.
Was Ihr Problem angeht, so muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Rechtslage nach Ansicht der Fachliteratur und Rechtsprechung eindeutig ist. Die deutsche Rechtsordnung gewährt den Mietern im Hinblick auf Art 13 unseres Grundgesetzes innerhalb ihrer Wohnung einen sehr umfassenden Schutz der Privatsphäre. Dieser Schutz geht so weit, dass die Vermieter nur dann ein Betretungsrecht der Wohnung gegen den Willen des Mieters haben, wenn begründete Verdachtsmomente bestehen, dass der Zustand der Mietsache gefährdet ist oder wenn akute Gefahr von der Wohnung ausgeht, wenn z.B. Gefahrgut gelagert wird.
Ein Recht, gegen den Willen des Mieters Fotos von der Wohnung zu machen, besteht nicht, hier wird zu sehr in den Schutzbereich der Unversehrtheit des Wohnraumes eingegriffen. Das Amtsgericht Frankfurt hatte in einem Beispielsfall sogar ein Notwehrrecht des Mieters bejaht, als dieser dem Vermieter die Kamera aus der Hand schlug und dieser ihn darauf hin außerordentlich kündigen wollte. Nach Meinung des Gerichts war die Kündigung rechtswidrig, da die Vorgehensweise des Vermieters nicht erlaubt war und der Mieter sich wehren durfte. (AG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1998, Az: 33 C 2515/97)
Diese Rechtsprechung wird in der juristischen Literatur immer dargestellt, wenn die Frage nach dem Recht des Fotografierens des Vermieters in Raum steht.
Ihnen steht aber die Möglichkeit zu, die Wohnung zu betreten, wenn Sie einen Kaufinteressenten haben und mit diesem einen Besichtigungstermin vereinbart haben. Sie müssen dann dem Mieter diese Besichtigung rechtzeitig ankündigen, wobei die Rechtsprechung hier von einem Zeitraum von mindestens 24 Stunden ausgeht. Sollte der Mieter Ihnen dann den Zugang verweigern, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu, wenn der Mieter keinen berechtigten Grund hat, Sie nicht eintreten zu lassen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice