Konsequenzen für eine betriebliche Altersvorsorge bei Privatinsolvenz
Was passiert mit einer betrieblichen Altersvorsorge wenn ich eine persönliche Insolvenz beantrage? Kommen die bereits eingezahlten Beiträge mit in die Insolvenzmasse? Darf ich weiterhin in die BAV einzahlen? Mein Einkommen liegt unter der pfändungsfreien Grenze. Ich möchte die BAV jetzt abschließen und werde Anfang nächsten Jahres die persönliche Insolvenz beantragen.
Sehr geehrter Mandant,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten.
Die Ausführungen sind allerdings nur grundsätzlicher Natur, da die Art Ihrer betrieblichen Altersvorsorge nicht bekannt ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann beabsichtigen Sie erst künftig in die private Insolvenz zu gehen. Hier gilt bei bereits bestehender betrieblicher Altersvorsorge, dass das investierte Geld in der Regel geschützt bleibt.
Grundsätzlich sind die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge und die Anwartschaften hierauf pfändbar. Allerdings tritt die sog. Pfandreife erst mit dem Rentenbeginn ein. Sollte dann die private Insolvenz nicht mehr bestehen, was in der Regel der Fall ist, kommt es zu keiner Pfändung bzw. Verhaftung in der Insolvenzmasse mehr.
Während des Laufs eines Insolvenzverfahrens kann eine betriebliche Altersvorsorge jedoch nicht neu abgeschlossen werden, da sonst das den Gläubigern zur Verfügung stehende Einkommen geschmälert werden würde. Dies gilt dann nicht, wenn es sich um eine ausschließlich vom Arbeitgeber finanzierte Altersvorsorge handelt. Diese kann selbst während der laufenden Insolvenz neu begründet werden.
Wichtig ist daher, die betriebliche Altersvorsorge vor Insolvenzantrag begründet zu haben.