Chancen auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Tochter S. lebt schon seit ca. 8 Jahren in den USA und hat den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt. Die Anträge sind auch schon in Bearbeitung. Die Begründungen auf deutscher Seite sind ausreichend. Die Begründungen auf amerikanischer Seite sollten noch ergänzt werden. Können Sie uns hier unterstützen? Lt. Aussage muß ersichtlich sein, warum es unumgänglich ist die amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Ihre Frage kann ich in rechtlicher Hinsicht wie folgt beantworten:

Nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Statsangehörigkeitsrecht kann eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, wenn der Antragsteller den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anstrebt, um erhebliche Nachteile zu vermeiden oder zu beseitigen, die bei einer Einbürgerung die Hinnahme der (unerwünschten) Mehrstaatigkeit rechtfertigen würde. Darunter sind erhebliche Nachteile insbesonderer wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art zu verstehen. Die Beseitigung der allgemein üblichen Nachteile für fremde Staatsangehörige (z.B. fehlendes Wahlrecht) reicht dazu gerade nicht aus.

Die Voraussetzungen wären damit z.B. dann gegeben, wenn ein in Aussicht stehender Arbeitsplatz nur von einem Angehörigen des neuen Staates besetzt werden kann (z.B. Beamte) oder der Erwerb wirtschaftlich notwendiger Grundstücke nur durch Staatsangehörige erfolgen kann.

Als Beispiele für konkrete Erleichterungen/ Beseitigung konkreter Nachteile können genannt werden:

  • im Erb- oder im Steuerrecht
  • Nachteile bei Erwerb oder Verkauf von Immobilien,
  • bei der Gewährung von Sozialleistungen
  • in der Ausbildung oder bei der Berufsausübung,
  • für Wissenschaftler, die in Forschung und Lehre tätig sind,
  • bei geschäftlichen Beziehungen (z.B. bei staatlichen Aufträgen),
  • Engagement in der örtlichen Gemeinschaft

Das bedeutet, dass Sie der Botschaft konkret (= Vorlage von Unterlagen !) nachweisen müssen, welche gravierenden Nachteile für Sie durch die Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft beseitigt werden.

Da ich Ihre persönlichen Verhältnisse nicht kenne, liegt es nun an Ihnen die entsprechenden Gründe zu benennen. Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, kann auch pauschal nicht sicher vorausgesagt werden, welche Begründung der Botschaftsmitarbeiter akzeptiert.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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