Ist das Ausüben von zwei Minijobs erlaubt?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Kann ich einen Mini-Job z. B. 425 Euro brutto als Hauptjob mit Abgaben haben und gleichzeitig einen Minijob auf 400,-€ Basis ohne Abzüge? Wie sieht es bei einem 3. Minijob aus?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

grundsätzlich gibt es die Möglichkeit neben einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis einen sogenannten Mini-Job auszuüben. Die sogenannten Midi-Jobs sind Arbeitsverhältnisse, für die die Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer zahlen muss, etwas günstiger gestaltet sind – der Arbeitgeber zahlt die normalen Beiträge-, grundsätzlich sind es sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. D. h. für Sie, daß Sie ohne Probleme einen Midi-Job mit einem monatlichen Einkommen zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro und dazu einen Minijob mit bis zu 400,00 Euro monatlichem Einkommen ausüben können.
Mehrere Minijobs sind grundsätzlich nur möglich, wenn kein sozialversicherungspflichtiger Job vorhanden ist, d. h. in Ihrem Falle, auch kein Midijob ausgeübt wird. Haben Sie sowohl einen Midijob, als auch z. B. zwei Minijobs, dann ist nur einer der Minijobs als solcher zu berücksichtigen, die Einkünfte aus dem zweiten Minijob werden mit den Einkünften aus Ihrem Hauptjob zusammengerechnet und entsprechend fallen Sozialabgaben und Steuern an.
Haben Sie mehrere Minijobs und keinen sozialversicherungspflichtigen Midijob bzw. anderen sozialversicherungspflichtigen Job, dann sind die Löhne der Minijobs immer zusammen zu rechnen. Sobald diese Summe über 400,00 Euro steigt, müssen auf den gesamten Betrag normale Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Mit anderen Worten, Sie können beliebig viele Minijobs haben, Sie dürfen jedoch insgesamt nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen.
Dazu ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 200 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 200 Euro. Am 1. März nimmt der Arbeitnehmer einen weiteren Minijob bei Arbeitgeber C auf und erhält dort monatlich weitere 200 €. Der Arbeitnehmer ist für die Monate Januar und Februar noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst nicht über 400 Euro liegt. Mit seinem dritten Minijob übersteigt er jedoch die 400-Euro-Grenze und ist ab März sozialversicherungspflichtig in allen drei Beschäftigungen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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