Ist eine Kündigung vor dem Beginn der Vertragslaufzeit möglich?
Eine Kollegin hatte in 29.10.2007 einen Vertrag mit einem Fitness-Studio unterschrieben. Die Nutzung der Einrichtung sollte erst am 7.11.2007 beginnen. Sie hat es sich überlegt, dass es mit ihrer Zeit unvereinbar war. Dann hat sie schriftlich vor dem Beginn der Vertragslaufzeit gekündigt. Die Bestätigung hat sie schriftlich am 7.11.2007 bekommen. Sie muß trotzdem für die ganze Vertragslaufzeit bezahlen? Sie hat normalerweise gesetzlich 14 Tage Kündigungsfrist. Was soll sie jetzt machen?
Sehr geehrter Mandant,
Für einen Vertrag mit einem Fitnessstudio besteht keine ?gesetzliche? Kündigungsfrist. Übliche Verträge mit Fitnessstudios haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und sind nicht ohne weiteres kündbar. Offensichtlich verwechseln Sie das von Ihnen angenommenen 14 Tage Kündigungsfrist mit dem gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberecht, welches nur bei Verträgen gilt, die am Telefon, über das Internet und an der Haustüre abgeschlossen wurden. Wenn Ihre Bekannte nun entdeckt, dass Sie für das Fitnessstudio keine Zeit hat, ist dies auch kein Grund, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein gesichert anerkannter Grund den Vertrag mit einem Fitnessstudio ist allenfalls, wenn ärztlich festgestellt wird, dass Fitnessübungen aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden können.
Vorliegend ist davon auszugehen, dass die vertragliche Vergütung bis zu dem Zeitpunkt zu bezahlen ist, zu welchem der Vertrag nach den Vertragsbedingungen zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt durch Kündigung endet.