Was ist bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmern zu beachten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich beschäftige bulgarische und polnische Subunternehmer "Ein-Mann-Betrieb", die eigenständig Aufträge für mich erfüllen. Ich benötige hierfür einen Muster-Vertrag und eine Beratung.

Welche Punkte muß ich beachten, um mit den bulgarischen und polnischen Subunternehmern ohne Probleme zusammenarbeiten zu können.

Die Subunternehmer rechnen am Monatsende ab und stellen eine Rechnung, in der die Arbeit nach Einheiten abgerechnet wird mit einem bestimmten Preis/Einheit. Darf der Subunternehmer regelmäßig für mich tätig sein? Welche Unterlagen muss ich einholen usw.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Grundsätzlich gibt es nicht viele Punkte zu beachten, wenn Sie mit polnischen und bulgarischen Subunternehmern zusammenarbeiten. Sie müssen abklären, dass die Arbeiter in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben und Sie keine Schwarzarbeiter beschäftigen. Auch müssen Sie abklären, dass Sie nicht der einzige Auftraggeber sind und dadurch nicht der Verdacht der Scheinselbständigkeit und Steuerhinterziehung entstehen kann. Wenn dies gewährleistet ist, können Subunternehmer auch regelmäßig für Sie tätig werden.

Hier ist ein Vorschlag für einen Mustervertrag. Änderungen oder Ergänzungen können gern eingearbeitet werden.

Subunternehmervertrag (allg.)

Zwischen

der Firma............................................................................

  • Generalunternehmer -
    und

der Firma ...........................................................................

  • Subunternehmer -

wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die selbstständige Ausführung der nachstehend spezifizierten Arbeiten durch den Subunternehmer: D
........................................................................................

§ 2 Vertragsgrundlagen

Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

  1. Rechtliche Bestandteile:

    • das Auftragsschreiben,
    • die Bestimmungen dieses Vertrages,
    • das Angebot des Generalunternehmers vom .... einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom ...., die in der Niederschrift vom .... festgehalten sind,
    • das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
    • Werkzeichnungen*,
    • Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden (nicht)* Bestandteil.
  2. Technische Bestandteile:

    • das Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch*
    • Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
    • der Bauzeitenplan,
    • die einschlägigen neusten - auch empfohlenen - DIN-Vorschriften, VDE- und VDI-Richtlinien.

Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vormerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

*)Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !

§ 3 Vergütung

  1. Der Vertragspreis beträgt ..... (ohne/mit Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

  2. Die Vertragspreise sind Festpreise.

  3. In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und
    termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten,die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

  4. Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an ....... zu richten.

  2. Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum
    Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die
    Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind
    prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

  3. Abschlagsrechnungen werden innerhalb von ....Wochen/Tagen unter Abzug von
    ...% Skonto bezahlt.

  4. Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung neben festgelegten
    Fälligkeitsvoraussetzungen nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller
    Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen.

§ 5 Terminplan - Vertragsstrafe

  1. Vertragstermine sind:
    Arbeitsbeginn .....
    Zwischentermine .....
    Fertigstellungstermine .....

  2. Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen
    Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

  3. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

  4. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

  5. Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des
    Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die
    Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

  6. Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften
    Überschreitung eine Vertragsstrafe von € .......... für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne
    dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.3
    Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die
    Geltendmachung weitergehender Ansprüchen nicht aus. Bereits entstandene
    Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.4

§ 6 Ausführung

  1. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Arbeiten nur einwandfreies
    Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges
    Fachpersonal ausführen zu lassen.

  2. Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet,
    soweit zumutbar, weitere Leistungen für das Vorhaben zu erbringen. Die
    Vergütung bestimmt sich nach § 7.

§ 7 Stundenlohnarbeiten

  1. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom
    Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende
    Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag dem Generalunternehmer
    zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im
    Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt
    sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten
    nicht vergütet.

  2. Bei Stundenarbeiten gelten folgende Preise:
    Facharbeiter €/Stunde .....
    Fachwerker €/Stunde .....
    .................. €/Stunde .....

§ 8 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

  1. Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere tätige
    Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

  2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die termingerechte
    Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Gefahrtragung

Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

§ 10 Gewährleistung

  1. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der
    VOB/B / BGB*. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr,
    dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder,
    soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag
    vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
    Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

  2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist
    auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

  3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und
    beträgt ........ Jahre.5

§ 11 Kündigung

Der Generalunternehmer kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Generalunternehmer, so ist der Subunternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 12 Weitervergabe

Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder
teilweise weiter zu vergeben.

§ 13 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird ........ vereinbart.

§ 14 Schiedsklausel

Eine Schiedsgerichtsvereinbarung wird (wird nicht)* getroffen.


Ort, Datum Unterschriften


Ort, Datum Unterschriften

Anmerkungen:

Dieses Muster ist bemüht, den Interessen beider Vertragspartner gerecht zu werden. Vereinzelte Formulierungen können je nach Bedarf zu Gunsten der einen oder anderen Vertragspartei abgeändert werden.

  • nicht zutreffendes streichen!

D Herstellung unvertretbarer Sachen (z.B. Errichtung, Renovierung an Bauwerken,
geistige Leistung, soweit kein Dienstvertragsrecht eingreift)

  1. Formulierungen sind eher subunternehmerfreundlich.

  2. Formulierungen sind eher generalunternehmerfreundlich.

  3. Die Obergrenze von 5% der Vertragssumme ist nur dann zu beachten, wenn Sie
    diesen Mustervertrag bei einer Vielzahl von Verträgen verwenden und
    ihm damit den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen.
    Durch Aushandeln im Einzelfall kann immer eine andere Obergrenze vereinbart
    werden.

  4. Heben die Parteien einen urspr. vereinbarten jedoch überschrittenen
    Fertigstellungstermin einverständlich auf und vereinbaren, dass die Restarbeiten
    bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis fertig gestellt
    werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche
    Vertragsstrafenregelung nicht mehr gelten soll, es sei denn, es wurde dazu eine
    neue Regelung getroffen.

  5. a) Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt 2 Jahre und für Bauwerke 4 Jahre.

    b) Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt

    • soweit es sich nicht um Bauwerke (siehe nächster Spiegelstrich) handelt -
      2 Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,

    • 5 Jahre bei Bauwerken und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,

    • im übrigen 3 Jahre.

Arglistiges Verschweigen kann zur Veränderung der Verjährungsfristen führen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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