Welche Strafe droht bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mit welcher Strafe muss ich rechnen bei einen Unfall unter Alkoholeinfluss (1,6 Promille)? In den Unfall waren keine weiteren Personen mit verwickelt. Es handelt sich zudem auch um einen Ersttäter.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Zunächst gehe ich davon aus, der Täter zum Tatzeitpunkt schon 21 Jahre alt gewesen ist. Dementsprechend ist hier Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Wenn keine besonderen Merkmale dafür sprechen, dass es sich um ein vorsätzliches Delikt handelt, ist davon auszugehen, dass eine Ahndung wegen eines Straftatbestandes der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung erfolgen wird.

Bei Ersttätern erfolgt die Ahndung eines solchen Delikts in aller Regel durch Verhängung eines sogenannten Strafbefehls. Dies ist im Ergebnis ein Strafurteil, welches ausschließlich im schriftlichen Verfahren ergeht. Es besteht stets die Möglichkeit, gegen einen Strafbefehl, wenn er von dem abweicht, was bei vergleichbaren Straftaten üblicherweise verhängt wird, Einspruch einzulegen. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Die Folge eines Einspruchs ist, dass dann über die Straftat in öffentlicher Verhandlung verhandelt wird. Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann auch auf einzelne Punkte beschränkt werden, so z.B. auf die Anzahl oder die Höhe der im Strafbefehl verhängten Tagessätze. Bei einem Ersttäter wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Die Höhe der Geldstrafe setzt sich aus der Anzahl der verhängten Tagessätze und der Höhe des jeweiligen Tagessatzes zusammen. Dabei soll ein Tagessatz einem Tagesnettoeinkommen entsprechenden. Da häufig bei Gericht keine konkreten Angaben vorliegen, wie hoch das Nettoeinkommen des Täters ist, wird dieses geschätzt. Oft liegen die Schätzungen in einem gewissen Maß unter dem, was sich tatsächlich nach Maßgabe des jeweiligen Einkommens des Betroffenen ergibt.

Die Anzahl der Tagessätze dürfte mindestens bei 70 Tagessätzen liegen. Eine präzise Aussage ist nicht möglich, weil es insoweit ein gewisses Nord-Süd-Gefälle gibt. In der Regel werden in Süddeutschland etwas mehr Tagessätze verhängte, als dies in Westdeutschland oder Norddeutschland der Fall ist. In Bayern jedenfalls beträgt übliche Anzahl der Tagessätze für Ersttäter mindestens 70 Tagessätze, bei erheblichem Sachschaden eher 90-100 Tagessätze. Wenn zur Tagessatzhöhe keine konkreten Angaben vorhanden sind und geschätzt werden muss, wird in der Regel das Einkommen so geschätzt, dass eine einzelne Tagessatzhöhe von 40 bis 50 € angenommen wird, so dass in der Größenordnung mit einer Gesamtgeldstrafe im Bereich von mindestens 3500 € - 5000.- € zu rechnen sein wird. Mit dem Strafbefehl oder dem Strafurteil wird gleichzeitig auch eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Bei Ersttätern wird üblicherweise eine Sperre für die Fahrerlaubnis von deutlich mehr als einem Jahr bis ca. 1 ½ Jahren ausgesprochen. Die Dauer der Sperre hängt von den Unfallfolgen ab. Auch hier gilt das oben ausgeführte, nämlich dass in Süddeutschland in der Tendenz etwas längere Sperren ausgesprochen werden.

Problematisch an dem geschilderten Sachverhalt ist allerdings die Höhe der Blutalkoholkonzentration. Die Straßenverkehrsbehörde unterstellt immer, dass ein Kraftfahrer, der mit mehr als 1,5 Promille unterwegs ist, ein Alkoholproblem hat und wird deshalb bei der Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis von dem positiven Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig machen. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich, sich professionell auf die auf den MPU-Test vorbereiten zu lassen, da nach meiner Erfahrung die Durchfallquote ohne Vorbereitung bei circa 90% liegt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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