Wie erlangt man eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wie kann ich vorgehen, um meinem Freund die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen?
Wie/Wo kann eine Aufenthatlsgenemigung beantragt werden?
Wie/Wo kann eine Arbeitserlaubnis beantragt werden?
Wie /Wo kann ich Infos über Deutschsprachkurse erhalten?
Müssen Prüfungen für den Aufenthalt in Deutschland abgelegt werden?
Mein Freund ist arabisch/türkisch geboren in Syrien, lebend in der Türkei.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Leider dürfte es nicht allzu einfach sein, eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihren Freund zu erlangen. Eine Aufenthaltsgenehmigung darf nämlich nur dann erteilt werden, wenn einer der Tatbestände des Aufenthaltsgesetzes vorliegt. In der Praxis und damit auch für Ihren Fall relevant, sind wahrscheinlich nur 2 Möglichkeiten. Hierbei handelt es sich um den Familiennachzug (§§ 27 ff. AufenthG) oder die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG).

Bereits jetzt sei mitgeteilt, dass der Status "Freund" oder "Verlobter" im Rahmen des Familiennachzuges nicht ausreichend ist. Vielmehr müssten Sie beide verheiratet sein. Ohne eine Eheschließung scheidet ein solcher Antrag per se aus.

Sollten Sie gleichwohl eine Eheschließung beabsichtigen ist wichtig, dass neben der Ehe an sich, noch ein Sprachzertifikat des Goethe-Institutes, Typ A1, beigebracht werden muss, damit der Antrag Erfolg haben kann. Ohne diesen Sprachnachweis wird eine Aufenthaltserlaubnis regelmäßig nicht erteilt. Weiter ist relevant, dass die Ehe alleine noch nicht zur Einreise in das Bundesgebiet berechtigt. Sie ist lediglich Grundvoraussetzung für die Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis wohnt der Aufenthaltserlaubnis inne, muss also nicht gesondert beantragt werden.

Als zweites wäre an eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu denken. Hier sind die Hürden allerdings relativ hoch. Nicht nur, dass Ihr Freund eine entsprechende Stelle in Deutschland nachweisen muss, auch muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung Ihres Freundes zustimmen. Diese Zustimmung erfolgt regelmäßig dann, wenn die BA nicht selber geeignete Kandidaten in Ihrer Kartei hat. Die Erfahrung zeigt, dass hier die Qualifikation maßgeblich ist. Für gering und mittelqualifizierte Tätigkeiten ist es nahezu ausgeschlossen, eine entsprechende Zustimmung zu erlangen, da sich hier fast immer ein geeigneter anderer Kandidat vor Ort finden lässt. Nur in Bereichen mit sehr speziellem Anforderungsprofil bzw. im Bereich der Akademiker kann man leichter die Zustimmung bekommen (Bsp.: Stellenangebot als Burgerbrater bei McD --} Zustimmung wohl ausgeschlossen, Stellenangebot als Arzt --} Zustimmung wahrscheinlich).

Bzgl. des Antragsverfahrens sind beide Anträge identisch. Zuständig für die Antragsaufnahme ist die deutsche Botschaft in Ankara. Bereits bei Antragstellung müssen sämtliche Unterlagen, die den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung begründen, vorgelegt werden. Also bspw. ein Stellenangebot, die entsprechenden Qualifikationsnachweise usw. oder aber die Ehedokumente, welche ins Deutsche übersetzt und beglaubigt sein müssen. Ergänzend natürlich der Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (Typ A1, s.o.).

Sie sehen also, die Hürden für eine Aufenthaltserlaubnis sind sehr hoch. Ob diese bei Ihrem Freund zu überwinden sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ferner können Sie ihn natürlich einladen und er damit versuchen, zumindest ein Touristenvisum für längstens drei Monate zu bekommen. Hierbei sollten Sie allerdings vermeiden, auf Ihre (enge) Freundschaft hinzuweisen, da dies oftmals die Ursache für die Ablehnung eines solchen Antrages ist (fehlender Rückkehrwille). Auch ein Touristenvisum ist allerdings nicht einfach zu erlangen und wird regelmäßig versagt, wenn der Bewerber nicht über nachgewiesene feste Wurzeln in der Heimat verfügt.

Insgesamt lässt sich sagen, dass erfahrungsgemäß die Eheschließung noch die einfachste Methode zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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