Gültigkeit einer rumänischen EU-Fahrerlaubnis

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich wohne ein halbes Jahr am Schwarzen Meer (Rumänien) - gemeldet mit Residenzausweis seit Juli 2007 - und ein halbes Jahr in Deutschland, gemeldet bei meiner Mutter - deutscher Ausweis. Im Besitz eines Führerscheines war ich nie. Bei Erwerb des Führerscheines in Deutschland habe ich die Auflage wegen BTM-Verstoßes eine MPU abzulegen. Deshalb möchte ich hier in Rumänien den Führerschein erwerben und möchte wissen, ob/oder für wie lange ich in Deutschland fahren kann.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Fragestellung: Gültigkeit einer (EU-) Fahrerlaubnis

Eine EU-Fahrerlaubnis ist vom Grundsatz her völlig in Ordnung. Erfüllt sie die Voraussetzungen der aktuellen Fahrerlaubnisrichtlinien, ist muss sie von den deutschen Behörden anerkannt werden. Dies ist in zahlreichen Verfahren (seit dem bekannten Kapper-Urteil) vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden. Allerdings ist stets versucht worden, seine Gültigkeit in Frage zu stellen. Dies lag häufig daran, dass die osteuropäischen Staaten (Stichwort: Führerscheintourismus) die Voraussetzungen zum Erwerb recht locker handhabten und Führerscheine erteilten, die den europäischen Richtlinien nicht entsprachen. So wurden häufig Ermittlungsverfahren und auch Anklagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland angestrengt. Erfolgreich waren zuletzt die Verfahren, bei denen bereits aus dem Fahrerlaubnisdokument (Checkkarte) ersichtlich war, dass die Fahrerlaubnis entweder während der nach einem Urteil ausgesprochenen Sperrfrist erworben oder die sog. 185-Tage Regelung (Wohnsitzerfordernis) nicht eingehalten wurde. Letzteres erkannte man bereits auf der Checkkarte daran, dass unter dem Passfoto der deutsche Wohnsitz des Inhabers angedruckt war (z.B. deutsche Stadt). Allein daran konnten die deutschen Behörden erkennen, dass die Fahrerlaubnis nicht den Bestimmungen entsprach.

Das Wohnsitzproblem sowie die Sperrfrist sind für Sie offensichtlich kein Problem. Sie sollten daher bei Erwerb unbedingt darauf achten, dass unter Ihrem Passfoto auf dem Führerschein der Name Ihres rumänischen (!) Wohnortes steht, in welchen Sie mindesten 185 Tage Ihren Wohnsitz gehabt haben müssen. Als ordentlicher Wohnsitz gilt gemäß Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG bzw. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2006/526/EG der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder, im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen, wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.

Sofern Sie in Ihrer Frage vermuten, dass die rumänische Fahrerlaubnis zeitlich begrenzt ist, irren Sie. Habe Sie die Fahrerlaubnis ordnungsgemäß erworben, gilt die Fahrerlaubnis in Deutschland unbeschränkt, d.h. wie eine deutsche Fahrerlaubnis. Sie können, müssen aber die Fahrerlaubnis nicht umschreiben lassen. Da Sie sich in Rumänien keiner MPU unterziehen müssen, dürfte der Erwerb recht einfach und preiswert sein.

Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass die EU-Fahrerlaubnis makelbehaftet ist, da sie zumeist von MPU-Flüchtlingen erworben wird. Man muss also den kritischen Blicken der deutschen Polizei standhalten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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