Probeabo wird zum teuren Dauerabo - Wie kann man sich wehren?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe bei f..de ein 14tägiges Testangebot angenommen, davon jedoch keinen Gebrauch gemacht. Nach Ablauf bekam ich eine Rechnung für ein Jahresabonnement, in welches das Testangebot nach Ablauf der 14-Tage-Frist ohne meine Zustimmung automatisch umgewandelt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt, f..de droht aber nun mit einem Inkassobüro und hohen Mahnkosten. Muss ich bezahlen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

f..de ist eines von vielen Abzockangeboten im Internet. Die Betreiber solcher Seiten verdienen hauptsächlich dadurch Geld, das sich Nutzer einschüchtern lassen. In den meisten Fällen gibt es keine wirksamen Verträgen, welche einen Anspruch der Betreiber rechtfertigen würden.

Ich habe mir die Seite einmal angesehen und festgestellt, das wohl auch hier keine wirksamen Verträge geschlossen werden. Hinsichtlich des Testangebots findet man lediglich folgenden Zusatz auf der ersten Seite:
Kundeninfo
Innerhalb der 14-tägigen kostenlosen Testperiode können Sie Ihre Anmeldung spesenfrei schriftlich (Email, Fax, etc.) widerrufen. Nach Ablauf der 14-tägigen Testperiode Vertragsdauer ab 3 Monaten mit Kosten ab Euro 7,90 pro Monat..
Wenn nun aber mit dem Absenden der eingegebenen Daten bereits ein Vertrag über die Testphase und gegebenenfalls anschließendem Jahresvertrag inklusive der benannten Kosten zu Stande gekommen sein soll, dann müssten die allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen worden sein. Notwendig wäre mindestens gewesen, dass auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Geltung hingewiesen wird. Gerade das ist aber nicht der Fall. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die AGB Gültigkeit haben, so ist es doch erforderlich, dass Sie über Ihr Widerrufsrecht schriftlich informiert werden. Das bedeutet, dass man Ihnen spätestens nach der Anmeldung per E-Mail eine Information über ihr Widerrufsrecht zusenden muss. Dieses geschieht in den meisten Fällen jedenfalls nicht, was wiederum heißt, dass Sie den Vertrag immer noch widerrufen können. Selbstverständlich reagieren die Betreiber solcher Internetseiten darauf nicht mit einer Zustimmung, sondern sie weisen lediglich darauf hin, dass in diesem Falle das Widerrufsrecht längst erloschen sei. Oben drauf kommen dann noch Drohungen mit steigenden Kosten Strafanzeigen etc.. Hiervon dürfen Sie sich nicht beeindrucken lassen, sobald Sie deutlich gemacht haben, dass Sie den Vertrag widerrufen wollen und bislang noch nicht schriftlich über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sind, besteht das Widerrufsrecht fort. Weiterhin könnten Sie in Betracht ziehen, den Vertrag fristlos zu kündigen, da Sie nicht darüber informiert worden sind, dass es sich um in Deutschland illegale Angebote handelt. Auch eine Anfechtung aus diesem Grunde wäre möglich.
Insgesamt sollten Sie also zunächst auf gar keinen Fall bezahlen. Lassen Sie sich auch nicht durch Schreiben vom Inkassounternehmen oder gar Rechtsanwälten beeindrucken. Nur in einem Fall müssen sie auf ein Schreiben reagieren, dann, wenn es sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt. Absender ist immer ein Amtsgericht aus Deutschland und es liegt ein blaues Formular bei, auf welchem Sie lediglich ankreuzen müssen, dass Sie dem Anspruch widersprechen. Im Fall der Fälle würden Sie dieses tun und das Schreiben innerhalb von zwei Wochen seit Erhalt an das Gericht zurückschicken. Erforderlich ist das ganze, da in einem Mahnverfahren nicht geprüft wird ob ein etwaiger Anspruch zu Recht besteht oder nicht.
Was sie jetzt tun können, ist folgendes Schreiben f..de zukommen zu lassen:
....
hiermit widerrufe ich den angeblich zwischen uns bestehenden Vertrag, dieses ist mir nach wie vor möglich, da ich bislang nicht schriftlich über mein Widerrufsrecht aufgeklärt worden bin. Sofern Sie anderes behaupten, müssen Sie das auch beweisen.
Vorsorglich fechte ich einen möglicherweise zu Stande gekommenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Ich wurde nicht eindeutig darauf hingewiesen, das nach Ablauf der Testphase ein Jahresvertrag zu Stande kommt, vielmehr wurde durch den Hinweis auf der Startseite der Eindruck erweckt, als würde maximal ein 3-Monatsvertrag zu Stande kommen. Weiterhin wurde nicht darauf hingewiesen, dass es sich bei ihrem Angebot um wenigstens teilweise illegale Inhalte handelt.
Vorsorglich kündige ich einen etwaigen Vertrag fristlos, da Sie mich nicht informiert haben, dass Sie mir wenigstens teilweise illegale Inhalte zugänglich machen.
Ich fordere Sie auf, von weiteren Mahn- und Drohschreiben abzusehen, da ich auch dadurch nicht zur Zahlung bereit bin. Es steht Ihnen frei, den angeblichen Anspruch einzuklagen.
...
Hinzuzufügen ist noch, dass Sie auf jeden Fall ihr Konto im Auge behalten sollten. Sofern es den Betreibern der Internetseite gelingt, Ihre Kontonummer herauszufinden, wird man auf jeden Fall Abbuchungen vornehmen lassen. Diese können Sie bei Ihrer Bank nur innerhalb von sechs Wochen zurück buchen lassen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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