Müssen Auszubildende GEZ bezahlen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Müssen Auszubildende, die nicht mehr zu Hause wohnen und sich in der ersten Ausbildung befinden, GEZ-Gebühren bezahlen? Habe schon mehrfach gehört, dass man dann keine Gebühren zahlen muss.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

es ist ein Mythos, dass Auszubildende keine GEZ Gebühren zahlen müssen.

Ein Auszubildender der einen eigenen Hausstand hat und Radio- oder Fernseher zum Empfang bereit hält ist Gebührenpflichtig. Rechtlich offen ist noch die Rechtmäßigkeit der Gebühren für die sog. neuartigen Empfangsgeräte. Wenn man die GEZ fragt, muss für Computer gezahlt werden, wenn nicht bereits für einen Fernseher gezahlt wird.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html - siehe Nr. 7

Außerdem besteht bei Vorhandensein der Geräte IMMER erst einmal eine Gebührenpflicht, die man durch einen erfolgreich beantragte Befreiung zeitlich
begrenzt aussetzen kann.

Dafür müssen die Voraussetzungen gegeben sein.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/ - siehe Nr. 5

Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen können Sie selber prüfen, bzw. der Auszubildende kann sich nicht befreien lassen, wenn er nicht nach den dort genannten Vorschriften leistungsberechtigt ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice