Vermutung des Missbrauchs von Bankvollmachten

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Eltern, 86 Jahre alt, leben in einem Altenheim. Mit dessen Eintritt 2006 gaben sie meiner Schwester und deren Mann die Bankvollmacht, da sie blind vertrauten, sie hatten vor 2006 meinen Eltern mit Anträgen usw. zur Seite gestanden und waren in der Nähe! Mein Vater war Anfang dieses Jahr sehr krank, jetzt Dialysepatient, lag im Krankenhaus und mein Schwager fragte die Ärztin ständig nach Befunden, ihr war das sehr komisch, sie sprach mich darauf an, mein Schwager erzählte mir, Vater sei stark Altersdemenz, die Ärztin widersprach! Mir war es wunderlich und ich informierte meine restlichen Schwestern, u. wir beschloßen, Schwester u. Schwager zu bitten, uns die Vollmachten u. Kontoauszüge zu zeigen! Es kam ein Treffen zustande, wo wir feststellten, dass nur noch 1/3 des Vermögens unserer Eltern da war! Den Aufstellungen (hat sich von den Unterlagen der Bank bestätigt, die Akten haben wir komplett) nach, hat mein Schwager das gesamte Vermögen (bis dahin sicher angelegt, immer konservativ in Bundesschatzbriefen umgeschichtet in hochspektulative Aktien mit Gefahren-Klasse 4-5, er hat gezockt!! Es waren 2006 348000 Euro vorhanden, ferner hat er vom Girokonto der Eltern Goldmünzen im Wert von 21 000 Euro auf seinen Namen gekauft, die er zu Hause aufbewahrt hat, die hat er uns dann zu Verfügung gestellt! Wie wären die Eltern daran gekommen, was hätten wir als Erben von diesem Gold gehabt? Es lautete auf seinen Namen! Wir haben unsere Eltern in Kenntnis gesetzt, die sofort ihre Bankvollmachten kündigten, und eine Anwältin beauftragten einen Brief an die beiden zu senden, wie sie dazu stehen, sie möchten ihre Altersversorgung selbstverständlich wiederhaben, sie haben sich nie etwas in ihrem Leben gegönnt, sind faßungslos! Sie hatten 4 Jahre keine Auszüge keine Post usw. gesehen, wenn sie nachfragten, bekamen sie gesagt, sie brauchen sich keinen Sorgen machen! Meine Schwester u. Schwager sind 3 Tage später ins A-Heim und ließen sich von den Eltern unterschreiben, dass sie auf ihren Verlust verzichten! Als Anhang mit dieser Verzichtserklärung bekamen wir Schwestern einen Brief der voller Vorwürfe gegen uns war, weil wir die Eltern aufgeregt hätten usw. Bei der Nachfrage bei den Eltern von uns Schwestern ob sie wirklich verzichten wollten, waren sie empört, da ihnen der Schwager was anderes vorgelesen hatte, von wegen Familienfrieden usw. ihnen war nicht bewußt was dieser Brief enthielt, auch das die Anwältin das Mandat niederlegen sollte! Die Eltern haben sofort mit der Anwältin widerufen und möchten ihr Geld, Mutter leidet schlimm, ihr Herz zerbricht, dass die Schwester noch einmal gekommen ist, u. sagte sie wolle das Geld in Raten zurück zahlen, aber nichts passiert, und nichts ist schriftlich! Jetzt haben sie auch einen Anwalt genommen, der schreibt, die Eltern hätten von den Aktien gewußt und es erlaubt, die Anwältin u. der Notar haben die Aussage von beiden Eltern schriftlich, das es nicht stimmt! Er will auf einen Vergleich raus! Zu sagen ist noch das Vaters Vermögen sehr viel größer war und getrennt, aber gleich angelegt war und wurde! Wie hoch sind die Chancen für die Eltern, ihr Geld wieder zu bekommen, was heißt ein Vergleich, wir wissen nicht, ob die Anwältin Biss genug hat, um auf Mißbrauch der Bankvollmacht oder so zu setzen, was ist möglich?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandant,

Die Erfolgsaussichten hängen wesentlich davon ab, ob Sie im Streitfall beweisen können, dass die offensichtlich von Ihrer Schwester und Ihrem Schwager vorgenommenen Verfügungen zu Unrecht erfolgt sind.

Hierfür spricht allerdings einiges:

Die von Ihren Eltern erteilte Bankvollmacht bezieht sich lediglich auf die Möglichkeit, Verfügungen wirksam vorzunehmen. Dies schließt nur die Geltendmachung von Ansprüchen etwa gegenüber der Bank oder sonstigen Personen aus, soweit diese auf den Umfang der Vollmacht im Hinblick auf die Verfügungen Ihrer Schwester und Ihres Schwagers vertrauen durften.

Da Ihre Schwester und Ihr Schwager nicht im Auftrag Ihrer Eltern gehandelt haben - dafür spricht, dass sie versucht haben, sich einen Anspruchsverzicht unterschreiben zu lassen -, handelt es sich bei den Verfügungen um eine Untreue nach § 266 StGB, die Ihre Eltern gemäß § 823 (2) BGB zum Schadenersatz berechtigt. Der Anspruch zielt darauf, den wirtschaftlichen Zustand wiederherzustellen, der vor den schädigenden Verfügungen bestanden hat und ist durch einen Vergleich der damaligen Vermögenssituation mit der aktuellen Vermögenssituation zu ermitteln.

Ich empfehle Ihren Eltern folgende Vorgehensweise:

Zunächst muss die Verzichterklärung gegenüber Ihrer Schwester und Ihrem Schwager wegen Irrtums angefochten werden, sollte dies noch nicht geschehen sein; die Erklärung gegenüber der von ihren Eltern beauftragten Anwältin allein reicht ebenso wenig aus, wie gegenüber dem Notar.

Sodann müssen Ihre Eltern den Schaden der Höhe nach durch Bestandsvergleich des Vermögens ermitteln und den Schaden dann, möglicherweise sogar gerichtlich, geltend machen.

Ob und in welchem Rahmen ein Vergleich sinnvoll ist, kann erst gesagt werden, wenn die Höhe des Schadens betragsmäßig feststeht.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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