Schädigung einer Immobilie durch Straßenarbeiten

Online-Rechtsberatung
Stand: 15.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin Geschädigte einer Immobilie aufgrund von Straßenbauarbeiten (Verlegung von Fernwärmerohren unter der Straßendecke) direkt gegenüber des Hauses (Anschluß nur für das gegenüberliegende öffentliche Gebäude = Polizeipräsidium).
Schaden wurde durch Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung festgestellt und differiert erheblich zu dem von einem Handwerker (Maler) erstellten Kostenvoranschlag (Angebot EUR 800,-- ohne Nachweis zu Kostenvoraschlag rd. EUR 3500,--).

Mir wurde gesagt, daß die Risse wegen einer Breite von bis zu 0,5 mm keinen technischen Mangel, sondern lediglich einen optischen Mangel darstellen und das Angebot insofern quasi einen good will-Ausgleich darstellt. Kann ich ein neutrales Gegengutachten verlangen, wobei ich das Honorar hierfür bei einem mir entstandenen Schaden von ca. 3.500,-- EUR brutto nicht kenne und wären die Kosten hierfür von mir zu tragen?

Sollte ich mich vergleichen oder ganz auf die Erstattung meines Schadensersatzanspruches bestehen? Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung möchte ich es nicht ankommen lassen.

Antwort des Anwalts

Sehr geherte Mandantin,

sicher sind Risse in einer Hauswand ( ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass die dort auftreten) kein blosser optischer Mangel, sondern ein ganz konkreter Schaden, zumal sich die Risse auch noch verbreitern können und sogenannte
" weiterfressende Schäden" nach sich ziehen können.
Ich kann daher nur dringend davon abraten, hier ein Abfindungsangebot von 800.-e anzunehmen, vor allem wenn Ihnen ein Kostenvoranschlag vorliegt, der fast das Vierfache ansetzt. Sofern die Verursachung durch die Baumaßnhamen des gegenüberliegenden Hauses feststeht - was ja offensichtlich der Fall ist - haben Sie für einen Schadensersatz gute Karten.

Ein Gutachten müssten Sie - zunächst - selbst bezahlen, dies dürfte wohl von der Grössenordnung bei ca. 1.500.-€ liegen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Verfahrenskosten übernimmt, können Sie - wenn die Gegenseite nicht einlenkt - auch ein sogenanntes "Selbständiges Beweisverfahren" bei Gericht beantragen. Dort wird ein Gerichtsgutachter bestellt, den zunächst die Rechtsschutzversicherung bezahlt, und bei Feststellung entsprechender Schäden später die Gegenseite.

Wenn Sie sich in Verhandlungen mit der Gegenseite auf weniger als die veranschlagten 3.500.-€ einlassen, besteht die Gefahr, dass Sie später auf erheblichen Reparaturkosten sitzen bleiben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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