Wer erhält den überschießenden Versteigerungserlös bei einer Zwangsversteigerung?

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Bei einem im Frühjahr diesen Jahres durchzuführenden Zwangsversteigerungsverfahren sollen 10 gemeinsam belastete Grundstücke (Gesamtgrundschuld) mit der Behaftung von 2 Grundschulden für 2 Gläubiger (Banken) nach Vorstellung des Vollstreckungsgerichts en bloc versteigert werden. Nur auf einem der Grundstücke habe ich als weiteren Gläubiger 2 nachrangige an mich abgetretenen Grundschulden. Die Thematik ist, wie wird nach der Versteigerung der Erlös verteilt? Wenn für alle Grundstücke ein Gebot vorliegt, dass die Befriedigung der 2 vorrangigen Grundschulden nebst den Kosten abdeckt, erhalte ich dann den überschießenden Versteigerungserlös allein? Der amtliche Schätzwert der 10 Grundstücke liegt bei 78.000,00 €.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Bei einem Gesamtausgebot richtet sich die Verteilung des Erlöses nach § 112 ZVG. Danach wird der Überschuss auf die einzelnen Grundstücke im Verhältnis der Grundstückswerte verteilt. Bei diesen Grundstückswerten handelt es sich um die im Versteigerungsverfahren festgesetzten Verkehrswerte und nicht um eventuell zu erzielende Kaufpreise. Auf das Grundstück Nr. 48 entfallen damit ca. 18,6% des Mehrerlöses.

Ich gehe zwar nicht davon aus, dass ein Versteigerungserlös von 300.000,00 € erzielt wird; die von Ihnen gewünschte Beispielrechnung würde jedoch, wie folgt, aussehen:

Erlös: 300.000,00 €
Kosten und vorrangige Gläubiger ./. 76.355,02 €


auf die Grundstücke zu verteilen 223.644,98 €

hiervon 18,6% 41.597,97 €

Der auf dem Grundstück Nr. 48 noch zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 41.597,97 € reicht also nicht aus, um die mit der Grundschuld besicherte Forderung in Höhe von 250.000,00 € auszugleichen. Der dritte Gläubiger wird also mit einem Betrag in Höhe von 208.402,03 € ausfallen.

Um dieses Ergebnis zu verhindern, kann der dritte Gläubiger sich dem Zwangsversteigerungsverfahren in die übrigen Grundstücke durch einen entsprechenden Antrag bei Gericht anschließen unter der Voraussetzung, das er einen vollstreckbaren Zahlungstitel hat. In diesem Falle wäre er an dem Mehrerlös bei allen Grundstücken und damit zu 100% beteiligt mit der Folge, dass er lediglich mit 16.355,02 € (250.000,00 € - 223.355,02 €) ausfällt.

Die wirtschaftlich günstigste Lösung besteht jedoch wahrscheinlich darin, die Grundstücke zu einem möglichst geringen Betrag zu ersteigern um sie dann mit einem höheren Betrag weiter zu veräußern. Ob und inwieweit dies gelingt, hängt jedoch von der Marktsituation im Hinblick auf die Grundstücke ab.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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