Hat eine Asylbewerber das Recht zu heiraten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich möchte gern wissen, ob man als Asylbewerber (in Asylverfahren) das Recht hat zu heiraten? Was sind denn die meisten Gründe für eine Absage?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Es gibt keine Vorschrift, die die Heirat von Asylbewerbern in Deutschland verbietet.

Am häufigsten scheitern die Heiratspläne daran, dass die für die Heirat erforderlichen Papiere nicht vorgelegt werden können oder weil der Standesbeamte die Mitwirkung an der Eheschließung wegen des Verdachts der Aufenthaltserschleichung verweigert.

So darf der Standesbeamte die Mitwirkung an der Eheschließung verweigern, wenn diese beispielsweise offensichtlich nur dem Zweck dient, dem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Dies wird bei den typischen Asylfällen praktisch immer unterstellt. Allerdings ist die Rechtsprechung sehr restriktiv zum Vorteil der Betroffenen, so dass es sich im Einzelfall durchaus lohnen kann gegen ablehnende Bescheide der des Standesbeamten vorzugehen.

Zudem sind die Voraussetzungen für die Eheschließung, d.h. insbesondere die zur Aufgebotsbestellung notwendigen Unterlagen, je nach Herkunftsland unterschiedlich und müssen im Einzelfall abgeklärt werden. Auch dies stellt sich in der Praxis häufig als sehr aufwändig dar.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Heirat Asylbewerbern in Deutschland erlaubt ist, dies praktisch gesehen jedoch recht aufwändig ist und zumeist nur mit anwaltlicher Hilfe sowohl in Deutschland als auch im Herkunftsland durchgesetzt werden kann.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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