Wie kann gegen ständige Beleidigungen der Nachbarin vorgegangen werden?

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Eine Nachbarin beleidigt meine Frau und mich durch lautes Schreien von Schimpfworten, wobei sie insbesondere mich als Spanner bezeichnet. Sie macht das nicht direkt, sondern in der Form: Die da drüben sind..... oder: Der da drüben ist ein.... Dabei redet sie sich derart in Rage, dass sie auf Gegenstände einschlägt oder diese umherwirft. Letztlich hat sie auf dieselbe indirekte Art gedroht, mich irgendwann zu erschlagen. Wir haben sie über ihre mit im Haus lebende Schwester gewarnt, dass wir diese Ausfälle nicht hinnehmen werden, leider ohne Erfolg.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Sie haben 2 Möglichkeiten auf das Verhalten Ihrer Nachbarin einzuwirken:

Falls Sie beide Mietparteien in einem Haus sind, können Sie den Vermieter über die Beschimpfungen informieren und ihn bitten, diese abzustellen. Für den Fall, dass ihm dieses nicht gelingt, können Sie eine Mietminderung androhen und auch vollziehen, da durch das Verhalten der Nachbarin der Hausfrieden nachhaltig gestört wird. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Die Mietminderung kann je nach Häufigkeit und Intensität der Beschimpfungen etwa 10 - 20 % betragen.

Falls Sie nicht Mietparteien in einem Haus sind oder der Weg über den Vermieter sich als erfolglos erweist, können Sie beim örtlichen Amtsgericht eine Unterlassungsverfügungen beantragen. Damit wird es dann Ihrer Nachbarin untersagt, Sie in der beschriebenen Weise zu beleidigen. Für den Fall, dass sie sich nicht daran hält, wird schon in der Untersagungsverfügung ein Ordnungsgeld festgesetzt. Da dieses im Regelfall mehrere tausend Euro beträgt, würden diese ein teures Vergnügen für Ihre Nachbarin.

Letztlich bleibt Ihnen auch noch eine Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung, da die Bezeichnung als "Spanner" eine Beleidigung darstellen kann.

In allen Fällen muss ich aber darauf hinweisen, dass Sie in der Lage sein müssen, die wiederholten Beschimpfungen durch die Nachbarin auch zu belegen. Dazu wäre es gut, wenn sie als Zeuge nicht nur Ihre Frau sondern auch weitere Nachbarn benennen können, die dem Vermieter, der Polizei oder dem Gericht gegenüber die Beschimpfungen bestätigen. Haben Sie solche Zeugen nicht, können die Aktionen schnell nach hinten losgehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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