Kann mit 49 Jahren schon Rente bezogen werden?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Besteht rein rechtlich die Möglichkeit mit 49 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen und irgendwelche Bezüge (auch sehr geringe) aus meiner Rentenversicherung zu beziehen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Grundsätzlich gilt; Anspruch auf die so genannte Regelaltersrente hat fast jeder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherte, der in seinem Leben gearbeitet oder Kinder erzogen hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte 5 Jahre Mindestversicherungszeit vorweisen kann.

Nachdem Sie nach dem 01.01.1947 geboren sind, gilt für Sie die Regelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre. Aus der hierfür geltenden Tabelle ergibt sich bei einem Geburtsjahr von 1960 ergibt sich für Sie eine Anhebung um 16 Monate auf 66 Jahre und 4 Monate.

Problem ist; eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist nicht möglich.

Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es nur für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt und seit 35 Jahren rentenversichert sind. Auch dies trifft nicht für Sie zu.

In Betracht käme aber ggf. eine Rente wegen Erwerbsminderung infolge von Berufsunfähigkeit. Diese Rente können Sie beanspruchen, wenn Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Hinsichtlich des Geburtsdatums wäre in Ihrem Fall die Voraussetzung erfüllt. Allerdings müßten Sie außerdem in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und darüber hinaus berufsunfähig sein; also aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können.

In Betracht kommt auch Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Diese Voraussetzungen werden von der Deutschen Rentenversicherung anhand ärztlicher Unterlagen geprüft.

Voraussetzung ist auch hier, dass mindestens 5 Jahre versichert waren und mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Voraussetzung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist, dass Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Auch dies wird anhand ärztlicher Unterlagen und Gutachten geprüft.

Wenn bei Ihnen nicht die Voraussetzungen für eine volle oder teilweise Erwerbsunfähigkeit vorliegen, ist eine Inanspruchnahme einer Rente wohl nicht möglich.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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