Kann ein SCHUFA Eintrag umgehend gelöscht werden?

Online-Rechtsberatung
Stand: 23.07.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Schufa Recht:
Wie kann ich einen negativen Schufaeintrag umgehend löschen lassen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Fragestellung: Löschung von negativen SCHUFA-Einträgen

Eine vorzeitige Löschung oder Entfernung von zu Recht eingetragenen negativen Daten in der SCHUFA ist grundsätzlich nicht vor Ablauf von 3 Jahren nach Erledigung möglich. Eine vorzeitige bzw. sofortige Löschung von Eintragungen erfolgt lediglich bei Giro- und Kreditkartenkonten, sofern diese vom Kunden selbst gekündigt bzw. bei der Bank aufgelöst werden. Entgegen einer geläufigen Meinung werden nämlich in der SCHUFA nicht nur negative Daten geführt, sondern auch ordnungsgemäß geführte Konten, die also weder von der Bank gekündigt, noch fällig gestellt wurden. Vorzeitige Löschung kommt auch für den Fall in Betracht, dass eine Eintragung unrichtig ist, vgl. § 35 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

Letztlich kommt eine vorzeitige Löschung auch für die Fälle in Betracht, in denen der Betroffene zunächst die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte oder entsprechende Haftbefehle im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts eingetragen waren und der Schuldner aufgrund einer Erledigung dort eine vorzeitige Löschung erreicht hat. Dann nämlich erhält er vom Amtsgericht auf Antrag einen Löschungsbeschluss. Reicht er diesen bei der SCHUFA ein, werden die diesbezüglichen Eintragungen sofort gelöscht, also nicht erst nach Ablauf der 3-Jahres-Frist.

Anders verhält es sich jedoch bei einer vorausgegangenen Kündigung der Bankverbindung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Rückführung der vereinbarten Raten. Auch wenn sich der Kunde nach Kündigung und Fälligstellung des Darlehens mit der Bank auf eine Ratenzahlung verständigt, wird lediglich diese in der SCHUFA vermerkt. Einen Anspruch auf Löschung hat der Kunde nicht und zwar auch dann nicht, wenn er seinen vereinbarten Rückzahlungsverpflichtungen nunmehr regelmäßig über einen längeren Zeitraum nachkommt. Selbst nach vollständiger Rückzahlung und Erledigung der zugrunde liegenden Forderungen bleibt der negative Eintrag noch 3 Jahre bestehen.

Allerdings ist stets erkennbar, dass eine Rückzahlung vereinbart wurde und auch eingehalten wird.

Sollte also bei einer Wohnungssuche die Vorlage einer Selbstauskunft der SCHUFA gefordert werden, so kann der Bewerber diese ohne weiteres vorlegen. Zwar ist daraus ersichtlich, dass es in der Vergangenheit einmal Probleme gab, die zur Kündigung der Bankverbindung führen. Dem Eintrag ist jedoch zu entnehmen, dass sich die Situation normalisiert hat und die zugrundeliegende Forderung ordnungsgemäß zurückgeführt wird. Dies lässt auch einen negativen SCHUFA-Eintrag in einem anderen Licht erscheinen. Der Grund der Kreditkündigung ist im SCHUFA-Eintrag nicht wiedergegeben. Häufig lässt sich ein früher eingetretener Engpass durch unvorhergesehene Arbeitslosigkeit erklären.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag muss mithin nicht zwangsläufig negative Folgen haben, sofern das aktuelle Umfeld passt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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