Ist die Arbeitsaufnahme mit einem Touristenvisum erlaubt?

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.12.2009
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

1. wenn ein Kosovo Albaner mit einem Touristen-Visum nach Deutschland einreist, kann er dann, wenn er hier ist, ein Arbeitsvisum beantragen ohne das er zurück in den Kosovo reisen muß und muß ihm ein solches erteilt werden oder ist es besser mit einem Arbeitsvisum einzureisen zB. über ein anderes Land und dieses dann mit einem deutschen Arbeits-Visum zu verlängern?
2. ist eine Heirat in Dänemark zwischen einem Kosovo-Albaner und einer deutschen Frau rechtens? Und kann dieser dann in Deutschland bleiben wegen Familienzusammenführung?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

auf Ihre Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:

1. Ein Touristenvisum enthält grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitsaufnahme mit dem Touristenvisum ist daher nicht möglich.

Allerdings kann der Ausländer während seines Aufenthaltes in Deutschland sich nach einer geeigneten Stelle erkundigen und sobald er eine gefunden hat, eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit beantragen. Er wird diese erhalten soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ist bei Wissenschaftlern, bestimmten Mangelberufen, Künstlern mit Engagement und Saisonarbeitern der Fall. Für ungelernte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit einem in Deutschland nicht anerkannten Ausbildungsabschluss ist die Erlangung einer entsprechenden Erlaubnis praktisch ausgeschlossen. Sie wird nur erteilt, wenn kein Deutscher oder EG-Bürger für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Sollte wider Erwarten eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, kann der Ausländer während der Geltungsdauer des Visums eine neue Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in Deutschland beantragen.

2. Eine in Dänemark vollzogene amtliche Trauung wird in Deutschland anerkannt.

Bei dem Vorliegen einer wirksamen Ehe kann der Ausländer bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Bei Nachweis der ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse (Prüfung Goethe Institut) wird eine Aufenthaltserlaubnis im Regelfall schnell erteilt.

Eine Beantragung des Aufenthaltes in Deutschland ist nur möglich währen der Dauer eines auch für Deutschland geltenden Aufenthaltstitels. Auch in diesem Fall muss der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erfolgen.

Insgesamt bringt ein Eheschluss in Dänemark nur wenig Vorteile. Es macht da mehr Sinn gleich einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland zu beantragen. Hierzu müssen die gleichen Urkunden vorgelegt werden wie für eine Heirat in Dänemark. An dem Erfordernis der Grundkenntnisse der deutschen Sprache führt für einen Aufenthalt in Deutschland im Wege der Familienzusammenführung kein Weg vorbei.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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