Widerrufsrecht gewerblich abgeschlossener Verträge

Online-Rechtsberatung
Stand: 19.11.2009
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Am 09.11.2009 habe ich einen Lizenzvertrag mit einer GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer über das Internet u. telefonisch abgeschlossen. Ich habe den Vertrag digital mit der IP- Nr. unterzeichnet. Mit dieser Lizenz erhalte ich das nichtübertragbare Recht, nicht ausschließliche Rechte, die unter der vereinbarten Bezeichnung vom Lizenzgeber im Internet zur Verfügung gestellten Programme, Texte Folien in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen meiner gewerblichen Tätigkeit für eine GmbH zu nutzen. Die jeweilige Internetadresse bzw. Webseite teilt die GmbH nach Vertragsbeginn dem Lizenznehmer mit. Die Lizenzgebühr in Höhe von 89 € ist monatlich zu bezahlen, die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate. Mir wurde mitgeteilt. dass es kein Rücktrittsrecht gibt! Ich möchte vom Vertrag zurücktreten ohne größere finanzielle Verluste. Gibt es hier doch noch eine Möglichkeit?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Da Sie den Lizenzvertrag vom 09.11.2009 mit der GmbH, Berlin im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit abgeschlossen haben, steht Ihnen leider kein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312d, 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen, die zwischen einem Verbraucher nach § 13 BGB und einem Unternehmer nach § 14 BGB geschlossen worden sind.

Die Laufzeit des Vertrages von 24 Monaten entspricht der gesetzlich zulässigen Höchstdauer nach § 309 Nr.9 a) BGB und ist damit als zulässig zu erachten.

Sie können daher nur unter den Voraussetzungen des § 323 BGB von dem Vertrag zurücktreten.
Demnach kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner bei einem gegenseitigen Vertrag eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, erbringt.
Nach Ihrer Schilderung hat Ihnen die GmbH unter der Bezeichnung die vereinbarten Programme, Texte und Folien zur Nutzung im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit für die GmbH in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt.
Von daher kann ich hier nicht erkennen, dass die Voraussetzungen des § 323 BGB vorliegen, so dass Ihnen meiner Ansicht nach kein Rücktrittrecht zur Verfügung steht.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice