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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zwangsvollstreckung

Unter Zwangsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von titulierten Forderungen zu verstehen. Titel, mit denen vollstreckt werden kann, sind z.B. Urteile, Vollstreckungsbescheide und bei Gericht abgeschlossene Vergleiche Das Zwangsvollstreckungsrecht regelt die Voraussetzungen und die verschiedenen Möglichkeiten, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken.

Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung sind Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung, wobei beim Vollstreckungsbescheid die Klausel nicht erforderlich ist. Urteile und Vollstreckungsbescheide werden vom Gericht zugestellt.

Der Gläubiger hat bei der Vollstreckung eine Reihe verschiedener Möglichkeiten. Er kann beispielsweise den Gerichtsvollzieher beauftragen oder eine Lohnpfändung bewirken, was natürlich voraussetzt, dass der Schuldner Arbeitnehmer ist und der Arbeitgeber bekannt ist. Der Gläubiger kann auch - sofern der Schuldner Grundstückseigentum besitzt (z. B. Eigentumswohnung) - auf diesem Grundstück eine Sicherungshypothek eintragen lassen oder dessen Zwangsversteigerung zu beantragen.

Auch die Pfändung eines Kontos des Schuldners kommt in Frage. Es empfiehlt sich unbedingt, die Zweckmäßigkeit der einzelnen Möglichkeiten mit einem Anwalt durchzusprechen. Dabei sind Ihnen die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline gerne behilflich.

Stand: 07.09.2009

   
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