Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vollstreckungsrecht
Das Vollstreckungsrecht beschäftigt sich mit dem Verfahren zur Durchsetzung oder Sicherung vermögensrechtlicher Ansprüche. Das Verfahren erfolgt durch staatlichen Zwang im Auftrag eines Berechtigten.
Das Vollstreckungsrecht legt darüber hinaus fest, wie ein Gläubiger gegenüber seinem Schuldner die Forderungen geltend zu machen hat und in welchem Rahmen er wegen dergleichen befriedigt wird.
Neben den besonderen Bestimmungen in der Insolvenzordnung orientiert sich das Vollstreckungsrecht zusätzlich an den allgemeinen Bestimmungen in der Zivilprozessordnung, §§ 704 - 945 ZPO. Wie sich der Schuldner zu verhalten hat, geht hauptsächlich aus den insolvenzrechtlichen Vorschriften hervor.
Bekannteste Beispiele aus dem Vollstreckungsrecht sind die Taschen- und die Kontopfändung. Erforderlich für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel, z.B. ein Urteil. Der Gerichtsvollzieher wird beauftragt, unter Vorlage des Titels die geschuldete Forderung beizutreiben, in dem er z.B. die Wohnung des Schuldners aufsucht und nach pfändbaren Gegenständen Ausschau hält, falls der Schuldner auch auf nochmalige Aufforderung nicht bezahlt.
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Stand: 18.03.2011
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