Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pfändungsliste
Unter einer Pfändung versteht man die Zwangsvollstreckung eines beweglichen Vermögens. Konkret bedeutet dies, dass ein Gerichtsvollzieher zu einem Schuldner nach Hause kommt, sich vor Ort ein Bild von dessen Vermögen, d.h. von dessen Wertgegenständen macht und diese dann pfändet. Hierzu werden alle dem Gerichtsvollzieher pfändenswert erscheinenden Gegenstände aufgelistet und unter Umständen zusätzlich mit einem Siegel (in Form eines Aufklebers) versehen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 10.06.2011