Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pfändung
Eine Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Sie ist Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. Die Pfändung körperlicher Sachen wird durch den Gerichtsvollzieher durch Wegnahme oder Anbringung eines Pfandsiegels ("Kuckuck") bewirkt, wodurch ein Pfandrecht entsteht.
Gegen eine unberechtigte Pfändung sollte man sich umgehend zur Wehr setzen. Je nach Lage des Einzelfalls gibt es hierfür unterschiedliche Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe. Wir klären Sie auch über die Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO (Zivilprozessordnung) bei der Pfändung von Arbeitseinkommen auf.
Fragen zum Thema Zwangsvollstreckung kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt in den meisten Fällen in wenigen Minuten telefonisch beantworten, bei komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Informationen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung. Er berät Sie auch beim weiteren Vorgehen in Ihrem Fall. Stand: 15.04.2011
Keine Kontoauszüge für Gläubiger Nürnberg (D-AH) - Mit dem Recht zur Bankpfändung darf ein Gläubiger noch längst nicht auch alle Kotoauszüge des Schuldners einsehen. Diese Auffassung hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 10 T 302/07) das Landgericht Stuttgart ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Pfändung
Wie reagiere ich auf ein vorläufiges Zahlungsverbot an einen Drittschuldner? Frage: Wie reagiere ich auf ein vorläufiges Zahlungsverbot an einen Drittschuldner. Das Zahlungsverbot wurde heute zugestellt. Ich habe mich bereits letzte Woche mit Gläubiger geeinigt (Ratenzahlung)... Antwort: Es hat den Anschein, als ob der Auftrag der Vorpfändung, hier Zahlungsverbot an den Drittschuldner vor Ihrer Einigung mit dem Gläubiger stattgefunden hat.Generell gilt; der Schuldner kann nu ...⇒ zum vollständigen Fall