Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesamtvollstreckungsordnung
Die Gesamtvollstreckungsordnung hat heute keine besondere Bedeutung mehr. Sie beschränkte sich in der Zeit nach der Wiedervereinigung auf das Gebiet der neuen Bundesländer. Die ehemalige DDR kannte im Rahmen der Staatswirtschaft kein Konkursrecht, wie es in der damaligen Bundesrepublik galt. Die dort geltende Konkursordnung erfasste verschiedene Tatbestände nicht, die sich aus den wirtschaftlichen Besonderheiten der DDR und der Übertragung der dortigen Wirtschaft auf die damalige Treuhandanstalt ergaben. Im Grundsatz waren sich beide Gesetze ähnlich. Unternehmen, die die Durchführung des Verfahrens nach der Gesamtvollstreckungsordnung beantragten, wurden gelöscht; die Gläubiger erhielten - wenn überhaupt - lediglich eine Quote der Ihnen zustehenden Forderungen. Die Gesamtvollstreckungsordnung ist dann - zusammen mit der Konkursordnung - in der seit einigen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geltende Jahren geltende Insolvenzordnung aufgegangen. Weitere Fragen dazu, die Ihren Einzelfall betreffen, beantworten wir Ihnen gerne. Stand: 26.08.2011