Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher ist Vollstreckungs- und Zustellungsbeamter, der im Auftrag des Gläubigers unter Aufsicht des Gerichts die Forderungen des Gläubigers eintreibt (z.B. durch Pfändung und Versteigerung). Die Erforderlichkeit eines solchen Vollstreckungsorgans ergibt sich daraus, dass der Staat das Gewaltmonopol für sich beansprucht und dem Bürger kein Selbsthilferecht zusteht.
Unsere Rechtsanwälte des Fachbereichs Zwangsvollstreckungsrecht erklären Ihnen, was in Ihrem Einzelfall zu tun ist, wenn Besuch vom Gerichtvollziehers droht, welche Rechte ein Gerichtsvollzieher hat und was er pfänden darf. Wir informieren Sie auch, wann es sich für Sie als Gläubiger lohnt, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Sie erhalten von uns eine Sofortberatung per Telefon! Stand: 21.12.2010
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das Mobiliar unterliegt nur dann der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, wenn es einen erheblichen Wert hat und nicht notwendig zum täglichen Lebensbedarf benötig ...⇒ zum vollständigen Fall