Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zwangsverwalterverordnung
Die Zwangsverwaltungsverordnung ist ein Gesetz, in dem Stellung, Rechte und Pflichten sowie Vergütung des Zwangsverwalters geregelt werden.
Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) gesetzlich geregelt.
Es stellt eine der Möglichkeiten dar, in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken. Unter anderem zählen Grundstück und Wohnungseigentum zum unbeweglichen Vermögen.
Das Vollstreckungsverfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Für die Verwaltung ist hier ein Zwangsverwalter zuständig, Er ist für die Einziehung der Mieten, falls das Objekt vermietet ist, zuständig. Weiterhin obliegt ihm die ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung des Objektes aus den Einnahmen.
Kontaktieren Sie bei Fragen oder Betroffenheit von Zwangsverwaltungen dringend einen Experten, da die Materie für den Nichtjuristen so schwer verständlich ist. Wir helfen Ihnen gerne!
Stand: 06.02.2008