Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zwangsversteigerung
Die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland ist nach wie vor auf Rekordhoch. Wir erhalten daher täglich viel Anrufe mit Fragen zu diesem Thema.
Grundbesitz im Sinne des Zwangsversteigerungsrechts ist: Grundstücke (bebaut oder unbebaut) Wohnungseigentum ( Eigentumswohnungen) Erbbaurechte
Teileigentum
Jedes Amtsgericht verfügt über eine Gerichtstafel, an die der Termin und die Grundstücksbezeichnung anzuheften sind. Weiterhin werden derartige Informationen u.a. in der örtlichen Tageszeitung veröffentlicht ( ca. 3 Wochen vor dem Termin ). Daneben gibt es Firmen, die Listen mit den Terminen anbieten. Die Firma Argetra bietet bundesweit die Termine für Immobilien-Zwangsversteigerungen an.
Sollten Sie Interesse an den Erwerb einer Immobilie durch eine Zwangsversteigerung haben, so sollten Sie das hierzu gefertigte und beim zuständigen Amtsgericht ausliegende Verkehrswertgutachten studieren. Sie erhalten so ggf. wertvolle Informationen über das Versteigerungsobjekt. Auch ist es wegen eines Mindestgebots aufschlussreich, ob schon Zwangsversteigerungstermine zu dem Objekt stattgefunden haben. Das Mindestgebot soll vor einer Verschleuderung des Grundstücks schützen. Beträgt nämlich im Versteigerungstermin das Höchstgebot weniger als 7/10 des Verkehrswerts, kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder Teilweise durch die Zwangsversteigerung nicht gedeckt ist, einen Antrag auf Zuschlagsversagung beantragen. Wird zudem die 5/10 Grenze nicht erreicht, muss der Zuschlag versagt werden.
Wenn Sie konkrete oder allgemeine Rechtsfragen zur Zwangsversteigerung haben, etwa zum Terminablauf, zu Besichtigungsrechten oder zu den anzuwendenden Gesetzen, so helfen Ihnen unsere Anwälte sofort per Telefon weiter.
Stand: 16.03.2011
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